Fernunterricht
Wie sieht Fernunterricht am ZAR konkret aus?
-Grundsätzliches zu Fernunterricht
-Anmeldung
-Beginn
-Lernablauf
-Hilfe bei Fragen und Problemen
-Dauer der Betreuung / Lehrgangsdauer
-Zahlungsmodalitäten
-Abschlussprüfung
-Zeugnis
-Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Grundsätzliches zum Fernunterricht
Fernunterricht unterscheidet sich von Präsenzunterricht dadurch, dass sich Teilnehmer und Lehrer nicht zur selben Zeit am selben Ort befinden. Für Sie als Teilnehmerin / Teilnehmer besteht der Vorteil darin, dass Sie lernen können, wann Sie wollen und wo Sie wollen. Darüber hinaus können Sie bei uns auch Ihr Lerntempo selbst bestimmen, da unsere Lehrangebote zeitlich nicht befristet sind. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie, anders als im Präsenzunterricht, vollständig ausformulierte Unterrichtsskripte erhalten. Sie können also jederzeit alles nachlesen und wiederholen. Der Lehrgangsbeginn ist auch nicht von einem bestimmten Termin oder dem Zustandekommen einer bestimmten Mindestanzahl von Teilnehmern abhängig. Bei uns können Sie vielmehr jederzeit einsteigen.
Andererseits erfordert die Teilnahme am Fernunterricht auch ein gewisses Maß an Disziplin, Selbständigkeit und Motivation. Doch durch die Teilnahme an unserem Lehrangebot stellen Sie diese im Erwerbsleben so wichtigen Eigenschaften gerade unter Beweis. Das wird auch Ihren (künftigen) Arbeitgeber überzeugen.
Doch wie sieht Fernunterricht am ZAR konkret aus? Dies erfahren Sie in den nachfolgenden Absätzen.
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Anmeldung
Nachdem Sie sich für eines unserer Lehrangebote entschieden haben, füllen Sie bitte das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) aus und übersenden uns dieses per Post. Im Falle einer Anmeldung per Fax muss das Anmeldeformular postalisch nachgesandt werden. Das Anmeldeformular senden wir Ihnen auf Anfrage zu. Sie können es sich aber auch direkt hier beim jeweiligen Lehrangebot als Download herunterladen.
Fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte -soweit gefordert- eine Kopie Ihres letzten Bildungsabschlusszeugnisses bei.
Grundsätzlich können Sie zwischen der postalischen Abwicklung und der Online-Version eines Lehrangebots wählen. Bei der postalischen Version erhalten Sie die Lehrunterlagen per Post. Bei der Online-Version wird Ihnen ein Passwort zugeteilt. Damit haben Sie Zutritt zu einem passwortgeschützten Internetbereich, in dem die Lehrunterlagen als PDF-Datei für Sie zum Download bereit liegen.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung überprüfen wir die Zulassungsvoraussetzungen. Innerhalb von 3-5 Tagen erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. Im Falle der Zulassung besteht die Benachrichtigung aus einer Vertragsbestätigung mit Hinweisen zum Ablauf, einer Rechnung und einer Kopie des Fernunterrichtsvertrages. Damit ist Ihre Anmeldung abgeschlossen.
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Beginn
Beginnend zu dem von Ihnen gewünschten Termin erhalten Sie von uns die Lehrmateriallieferungen. Der Beginn ist jederzeit, auch während des laufenden Monats, möglich. Haben Sie die postalische Abwicklung gewählt, erhalten Sie die Unterlagen per Post. Bei der Online-Version haben wir Ihnen bereits bei der Vertragsbestätigung einen Benutzernamen und ein Passwort mitgeteilt, mit denen Sie auf der Login-Seite unserer Internetpräsenz Zugang zu einem geschützten Bereich haben. Die Zugangsdaten werden erst bei Lehrgangsbeginn freigeschaltet.
Vor Beginn der eigentlichen Lernphase besorgen Sie sich die notwendigen Gesetzestexte. Welche das sind, ist im Vorwort des jeweiligen Unterrichtsskripts aufgeführt. Aufgrund des wachsenden Bekanntheitsgrades der ZAR-Lehrgänge bieten inzwischen einige Online-Shops komplette Gesetzespakete für die jeweilige Fortbildung an, so dass Sie sich nicht mehr die einzelnen Bücher zusammensuchen müssen. Für weitere Hinweise klicken Sie bitte hier.
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Lernablauf
Das Unterrichtsmaterial besteht aus einzelnen Skripten, die Sie in der Ihnen übersandten Reihenfolge, die mit dem Lehrplan übereinstimmt, bearbeiten.
Ihre Arbeit beginnt damit, dass Sie sich die Lehrgangsanleitung, die vorne im ersten Skript abgedruckt ist, sorgfältig durchlesen. Sodann beginnen Sie mit dem Durcharbeiten der Skripte. Diese enthalten in bestimmten Abständen Lernkontrollen, die aus Fragen und einem größeren Übungsfall bestehen. Die Lösungen können Sie auf der jeweils nächsten Seite nachlesen.
Am Ende des jeweiligen Unterrichtsskripts befindet sich eine Einsendeklausur, die aus Wissensfragen, Verständnisfragen und einem größeren Übungsfall besteht. Diese lösen Sie schriftlich und schicken sie postalisch oder per Email zur Korrektur an das ZAR. Spätestens innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie Ihre Klausur mit persönlichen Korrekturanmerkungen, einer Bewertung und einer ausformulierten Musterlösung zurück. Auf diese Art und Weise bearbeiten Sie alle Unterrichtsskripte und Klausuren.
Für die Bearbeitung der Einsendeklausuren gibt es übrigens keine festen Termine oder Fristen (vgl. unten bei Dauer der Betreuung/Lehrgangsdauer).
Unser Unterrichtsmaterial wurde speziell für Nichtjuristen entwickelt. Die Skripte erklären alles von Anfang an. So werden z. B. keine Abkürzungen ohne deren Erklärung verwendet. Es werden auch keine Erklärungen oder Begründungen durch Literaturfundstellen, die Sie mangels Zeit und Zugang zu juristischen Bibliotheken in der Regel nicht nachschlagen können, ersetzt. Sie haben sich für eine Zusatzausbildung im Recht und nicht für ein juristisches Universitätsstudium entschieden. Wir überfordern Sie nicht mit Materien und Vertiefungen, die in die Hände von Volljuristen gehören. Wir sind stets bemüht, unsere Darstellungen auf das zu konzentrieren, was Sie später können sollen und rechtlich dürfen. Wir vermitteln die wichtigen und grundsätzlichen Materien.
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Hilfe bei Fragen und Problemen
Grundsätzlich ist unser Lehrmaterial so aufgebaut, dass es aus sich heraus verständlich ist. Sie benötigen also außer den Gesetzestexten keine zusätzlichen Bücher. Sollten dennoch Fragen bestehen, so können Sie diese jederzeit per Telefon, Email oder Post an uns stellen. Für unterrichtsbezogene Fragen steht Ihnen auf unserer Website der sogenannte Online-Repetitor im Kundenbereich zur Verfügung. Für Fragen zur Vertragsabwicklung, Zahlungsmodalitäten oder sonstigen organisatorischen Dingen wenden Sie sich an das Online-Sekretariat im Kundenbereich unserer Website. Oder rufen Sie uns einfach an.
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Dauer der Betreuung / Lehrgangsdauer
Die im Vertrag und in der Beschreibung des jeweiligen Lehrangebots genannte Dauer begrenzt nicht die Dauer der Betreuung. Die angegebene Dauer ist lediglich ein Maß für die Zeit, die ein durchschnittlich begabter Teilnehmer bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von -je nach Lehrangebot unterschiedlich- 6-10 Stunden für die Bearbeitung der Lehrunterlagen braucht. Bei höherem Zeitaufwand oder entsprechender Begabung bzw. Vorbildung kann der Lehrgang auch in kürzerer Zeit absolviert werden. Ebenso ist eine längere Lehrgangsdauer bei geringerem Zeitaufwand möglich. So kann etwa ein 6-monatiger Lehrgang auch auf 8, 12 oder noch mehr Monate gestreckt werden. Hierzu bedarf es keines besonderen Antrages. Sie können Arbeitsbelastung und Teilnahmedauer also individuell an Ihre jeweilige Lebenssituation anpassen.
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Abschlussprüfung
Haben Sie sich für ein Lehrangebot entschieden, das eine Abschlussprüfung enthält, so erhalten Sie ca. 4-6 Wochen vor dem Termin, der Ihnen bereits in der Vertragsbestätigung mitgeteilt worden ist, eine gesonderte schriftliche Einladung mit einer Wegbeschreibung, Unterkunftsmöglichkeiten für Fernreisende und einer Auflistung, was alles mitzubringen ist und welche Hilfsmittel für die Prüfung zulässig sind. Möchten Sie die Prüfung verschieben, genügt eine formlose Mitteilung. Sie werden dann automatisch zum nächsten Termin erneut geladen.
Die Abschlussprüfungen werden institutsintern durchgeführt und finden regelmäßig an Sammelterminen an einem Samstag im Februar, Juni und Oktober von 9.00 - 13.00 Uhr in St. Wendel / Saarland statt. In dringenden Ausnahmefällen (Krankheit oder Bewerbungsphase) kann außerhalb dieser Termine ein gesonderter Abschlussprüfungstermin vereinbart werden. Zulässige Hilfsmittel sind ausschließlich die Gesetzestexte. Diese dürfen farbliche Markierungen und Unterstreichungen, aber keine Kommentierungen durch Zahlen oder Wörter enthalten. Schreibzeug und Papier muss der Prüfling selbst mitbringen. Die Prüfung findet unter Aufsicht statt. Die Identität des Prüflings wird durch Vorlage des Personalausweises vom Aufsichtspersonal überprüft.
Die Abschlussprüfung besteht in der Anfertigung einer schriftlichen Klausur, die genau wie die Einsendeklausuren aufgebaut ist, also Wissensfragen, Verständnisfragen und einen größeren Fall enthält. Auf die Prüfungsklausur sind Sie also durch die Bearbeitung der Einsendeklausuren sehr gut vorbereitet.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.
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Zahlungsmodalitäten
Die Lehrgangskosten können in Raten gezahlt werden. Höhe und Anzahl der Raten sind je nach Lehrangebot unterschiedlich. Lesen Sie diese bitte im jeweiligen Fernunterrichtsvertrag / Anmeldeformular nach. Die Ratenzahlung beginnt mit dem Monat, mit dem auch der Lehrgang beginnt. Die einzelne Rate ist jeweils am dritten Werktag des Monats fällig. Bei Lehrgangsbeginn während des laufenden Monats wird die erste Rate erst am dritten Werktag des Folgemonats fällig.
Die Lehrgangskosten können auch in einer Summe zu Beginn des Lehrgangs gezahlt werden.
Die Zahlung erfogt durch Überweisung. Das Lastschriftverfahren bieten wir nicht an. Einzugsermächtigungen nehmen wir nicht an.
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Zeugniserteilung
Nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang erhalten Sie ein Zeugnis. Bei Lehrgängen ohne Abschlussprüfung gilt der Lehrgang als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Einsendeklausuren eingereicht wurden und als Durchschnittsnote, die aus allen Klausuren gebildet wird, mindestens die Note "ausreichend" (4 Punkte) erreicht worden sind. Wird dieser Wert nicht erreicht, können einzelne Klausuren wiederholt werden.
Die Zeugnisse sind institutsinterne Zertifikate. Sie enthalten auch die in den Einsendeklausuren erreichte Durchschnittsnote bzw. bei Lehrgängen mit Prüfung unter Aufsicht die Prüfungsnote. Handelt es sich dagegen um einen IHK-Lehrgang, so wird das Zeugnis von der IHK ausgestellt. Die IHK-Zertifikate enthalten keine Noten, Klausurenergebnisse werden jedoch von uns gesondert bescheinigt.
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