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Bildungsprämie

Durch das seit 01.01.2010 grundlegend geänderte Bildungsprämienverfahren fördert das Bundesministerium für Forschung und Bildung zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union Weiterbildungsmaßnahmen durch die Übernahme von 50 % der Kosten, höchstens jedoch mit 500 €. Die andere Hälfte bzw. der Betrag, der über die Förderhöchstgrenze von 500 € hinausgeht, trägt der Lehrgangsteilnehmer selbst. Die Förderung gilt bundesweit und ist nicht auf bestimmte Bundesländer wie etwa beim Bildungsscheck NRW (dazu unten) beschränkt.

Es gibt 3 wesentliche Bedingungen für die Förderung:

Der Antragsteller muss zum geförderten Personenkreis gehören Hierzu gehören insbesondere alle Erwerbstätigen, Angestellte wie Selbständige einschließlich mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer, nicht jedoch Personen, die ALG I oder II beziehen. Darüber hinaus darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Der Antragsteller muss vor der Teilnahme an der Weiterbildung einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle wahrnehmen.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss förderfähig sein (Sie muss insbesondere für die Ausübung der aktuellen oder künftigen beruflichen Tätigkeit relevant sein).


Das ZAR nimmt am Bildungsprämienverfahren teil und akzeptiert Bildungsprämiengutscheine. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Bildungsscheck NRW

Bei einem Bildungsscheck übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen 50 % der Lehrgangskosten. Teilnehmen am Bildungsscheckverfahren können Beschäftigte und Existenzgründer, die in NRW wohnen oder deren Arbeitsstätte dort liegt. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Arbeitsagenturen

Bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (insbesondere Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit) können unsere Fernlehrgänge nach § 12 AZWV als sog. Zulassung im Einzelfall von den Arbeitsagenturen gefördert werden. Es wurden bereits eine Reihe von Teilnehmern nach dieser Vorschrift durch die Teilnahme an unserem Lehrangebot gefördert. Die Förderung muss von dem Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Bildungsmaßnahme selbständig mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden.

Berufsförderdienst der Bundeswehr

Der BFD ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben. Um Einzelheiten zu den Förderungsmöglichkeiten des BFD zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

Begabtenförderung

Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fördert über die Stiftung SBB (Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung) im Rahmen der sog. Begabtenförderung qualifizierte Absolventinnen und
Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme
in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Auch qualifizierte Absolventinnen
und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten
Fachberufe im Gesundheitswesen können die Aufnahme in das
Förderprogramm beantragen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Finanzamt

Selbständige können die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben verbuchen. Angestellte können sie als Werbungskosten absetzen.

Institutseigene Förderungsmöglichkeiten

Bitte erkundigen Sie sich bei uns über Preisnachlässe bei Gruppenanmeldung und bei Belegung mehrerer Lehrgänge.