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Fachreferent / in für Arbeitsrecht (IHK)

Die Weiterbildung zur Fachreferentin / zum Fachreferenten für Arbeitsrecht (IHK) ist einerseits ein hervorragender Einstieg in das Zivil- und Arbeitsrecht, ermöglicht andererseits aber auch die Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse. Die in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer angebotene Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalrefernten, Personalsachbearbeiter und Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat.

Die Weiterbildung ermöglicht es den Teilnehmern, materiell-rechtliche Problemstellungen aus dem Arbeitsrecht zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Stil eines Urteils zu präsentieren.

Im ersten Teil der Bildungsmaßnahme wird der Einstieg ins Recht einschließlich der Rechtsanwendungstechnik und Methodik sowie der Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts, auf dem das Arbeitsrecht aufbaut, vermittelt. Im zweiten Teil geht es ausschließlich um das Arbeitsrecht. Art und Umfang des zweiten Teils erreichen annähernd den Grad an Vermittlungstiefe, der im Jurastudium in diesem Rechtsgebiet Pflicht ist.

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