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Perspektiven

Der Fachreferent für Arbeitsrecht (IHK) kann arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen. Einem Entscheidungsträger kann er die Entscheidungsspielräume aufzeigen und rechtlich fundierte Entscheidungsvorschläge anbieten. Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.

Die hierzu nachfolgend genannten Perspektiven verstehen sich als nicht abschließende, sondern lediglich beispielhafte Aufzählung. Der Lehrgang unterstützt den Teilnehmer insbesondere bei folgenden Tätigkeiten: