Perspektiven
Der Fachreferent für Arbeitsrecht (IHK) kann arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen. Einem Entscheidungsträger kann er die Entscheidungsspielräume aufzeigen und rechtlich fundierte Entscheidungsvorschläge anbieten. Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
Die hierzu nachfolgend genannten Perspektiven verstehen sich als nicht abschließende, sondern lediglich beispielhafte Aufzählung. Der Lehrgang unterstützt den Teilnehmer insbesondere bei folgenden Tätigkeiten:
- Konzeption und Gestaltung von Arbeitsverträgen.
- Vorbereitung und Durchführung von Personaleinstellungen und Einstellungsgesprächen.
- Durchführung von Mitarbeitergesprächen.
- Durchführung von Abmahnungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen.
- Anfechtung von Arbeitsverträgen.Abschluss von Aufhebungsverträgen.
- Abfassung von Arbeitszeugnissen.
- Ausübung des Weisungs- und Direktionsrechts des Arbeitgebers.
- Rechtliche Überprüfung von arbeitgeberseitigen Weisungen, Abmahnungen und Kündigungen.
- Vorbereitung von Kündigungsschutzklagen.
- Entscheidungen über Anträge auf Urlaub, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit.
- Lohnberechnungen.
- Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei sich widersprechenden Regelungen etwa aus Arbeitsvertrag / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung.
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen.
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Anhörungen des Betriebsrats.
- Abfassung von Stellungnahmen des Betriebsrats.
- Abschluss und Durchführung von Betriebsvereinbarungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Tarifvertragsverhandlungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen.
- Beurteilung der Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen.
- Auswahl der Reaktion auf Arbeitskampfmaßnahmen des sozialen Gegenspielers.