Zielgruppe
Zur Zielgruppen gehören einerseits selbständige Unternehmer, Geschäftsführer sowie Assistenten der Geschäftsführung, soweit sie mit Personalentscheidungen bzw. Personalfragen befasst sind, Führungskräfte, Leiter von Personalabteilungen und Personalsachbearbeiter, sowie andererseits Betriebsratsmitglieder, Mitglieder von Sprecherausschüssen, Funktionsträger von Gewerkschaften und sonstige Vertreter von Arbeitnehmervereinigungen oder Arbeitgebern, darüber hinaus aber auch Arbeitsvermittler bei Behörden und privaten Unternehmen, nichtanwaltliche Mitarbeiter in arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien sowie sonstige Interessierte, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten in arbeitsrechtlich relevanten Rechtsgebieten angewiesen sind.
Zur Zielgruppe gehören auch diejenigen, die auf die ständige Zusammenarbeit mit Volljuristen angewiesen sind. Diese Personen müssen in der Lage sein, einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können. Dabei ist das Erlernen des juristischen Fachvokabulars von besonderer Bedeutung.