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Perspektiven

Der Fernlehrgang Kommunalrechtsassistent (ZAR) eröffnet dem Teilnehmer beispielhaft die nachfolgenden Perspektiven:

Als Kommunalpolitiker kennt der Lehrgangsteilnehmer die Rechte und Pflichten der Gemeinden , Gemeinde- und Zweckverbände und kommunaler Gremien wie dem Stadtrat, dem Gemeinderat, dem Kreisausschuss, dem Bürgermeister und Landrat. Er kennt das Recht der Verwaltung im Überblick, insbesondere in den Bereichen allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Verwaltungsprozessrecht. Er kennt die Stellung der Kommunen im Staatsgefüge und kann so die Grenzen und Möglichkeiten der Politik in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser einschätzen. Dies versetzt ihn in die Lage, seine Politik an praktisch mach- und durchsetzbaren Gesichtspunkten auszurichten. Umgekehrt kann er das Handeln des jeweiligen politischen Gegners auf diese Kriterien hin überprüfen und gegebenenfalls mit rechtlich fundierter Argumentation angreifen. Konkret kann er etwa zu geplanten Bauvorhaben oder ordnungsrechtlich relevanten Vorhaben mit rechtlichen Argumenten Stellung beziehen. Der zuvor rechtlich nicht oder nur unzureichend ausgebildete Kommunalpolitiker kann sich so einerseits gegenüber anderen Kommunalpolitikern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und andererseits zu in der Kommunalpolitik tätigen Juristen und Verwaltungsbeamten bezgl. des Fachwissens aufschließen.

Als Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreisausschussmitglied kennt der Lehrgangsteilnehmer seine Rechte und Pflichten und kann so in kommunalen Gremien effektiver und mit mehr Selbstsicherheit mitarbeiten. Er kennt den Geschäftsgang des Gemeinde- oder Stadtrates. Er weiß, in welchen Fällen er oder ein anders Mitglied wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung im Rat auszuschließen ist. Er kennt Grenzen und Möglichkeiten des Ordnungs- und Hausrechts während der Sitzungen. Er weiß, für welche Fragen und Entscheidungen der Rat, der Bürgermeister oder ein Ausschuss zuständig ist. Er kennt die Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle einer unzulässigen Beschneidung seiner Rechte. Er kennt in den Grundzügen das Kommunalabgabenrecht, das Haushaltsrecht und die Grenzen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.

Als Vertreter oder Mitglied einer Bürgerinitiative kennt der Lehrgangsteilnehmer die Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme der Einwohner auf die Kommunalpolitik und konkret anstehende Entscheidungen auch außerhalb der Wahlen. Er kennt die Voraussetzungen und Wirkungen des Bürgerbegehrens, des Bürgerentscheids und anderer Mitwirkungsmöglichkeiten der Einwohner. Er ist in der Lage, in Sachfragen mit fundierter rechtlicher Argumentation den kommunalen Entscheidungsträgern gegenüberzutreten. Hierdurch kann er das zwischen rechtlich nicht ausgebildetem Bürger und ausgebildeten Verwaltungsbeamten bestehende Kräfteungleichgewicht zu seinen Gunsten verschieben. Er erhält außerdem eine Basisausbildung im allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Polizeirecht und Baurecht und ist somit z. B. in der Lage, eine an der Rechtswirklichkeit orientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Als Vertreter eines Interessensverbandes aus Industrie, Handel und Handwerk kann der Lehrgangsteilnehmer Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme auf kommunalpolitische Entscheidungen besser abschätzen. Er kennt die Zuständigkeiten und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen Organe und Gremien.

Als Journalist oder Autor kann der Lehrgangsteilnehmer die Vorgänge in der Kommunal- und Regionalpolitik besser beurteilen und kompetenter kommentieren. Durch die Kenntnis der Staatsmerkmale, der Staatsorgane und deren Funktion auf Bundes- und Landesebene kann er die Bedeutung und Auswirkung von Gesetzesvorhaben auf die kommunale Ebene besser einschätzen.

Als kommunaler Sachbearbeiter oder Beamter auf Zeit in der Kommunalverwaltung erhält der Lehrgangsteilnehmer einen Einblick in den rechtlichen Rahmen kommunaler Verwaltungsarbeit. So kann er etwa als Bürgermeister, in der er in vielen Bundesländern die Funktion der Ortspolizeibehörde wahrnimmt, mit den Normen des Polizei- und Ordnungsrechts besser umgehen.

Als Angehöriger einer politischen Partei erhält der Lehrgangsteilnehmer eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Staatsrecht, Staatsaufbau, Funktionen oberster Bundesorgane, Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht. Diese Kenntnisse sind grundsätzlich dazu geeignet, den parteiinternen Aufstieg zu unterstützen.

Als interessierter Bürger erhält der Teilnehmer, der den Lehrgang mehr zu Informations- und Lesezwecken als aus beruflichen Gründen belegt, grundsätzliche Informationen zum Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Kommunalrecht. Er wird hierdurch in die Lage versetzt, das aktuelle politische Tagesgeschehen unter rechtlichen Aspekten besser einordnen und verstehen zu können.