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Voraussetzungen

Üblicherweise knüpft die Zulassung zur Teilnahme an einem Lehrgang des ZAR an festgelegte Mindestbildungsvoraussetzungen an. Hierdurch sollen einerseits die Qualität der Ausbildung und die Aussagekraft des Abschlusszeugnisses gesichert, aber andererseits auch einer Überforderung der Teilnehmer entgegengewirkt werden.

Für die Teilnahme am Lehrgang Kommunalrechtsassistent (ZAR) haben wir ausnahmsweise keine Zulassungsvoraussetzungen festgelegt, sondern geben insoweit lediglich Empfehlungen. Da auch die Kommunalwahlgesetze und Gemeindeordnungen der Länder keine Mindestbildungsvoraussetzungen für die Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied enthalten, soll nach unserer Auffassung grundsätzlich jeder Interessierte die Möglichkeit haben, sich mit unserem Lehrgang die für die Kommunalpolitik erforderlichen Rechtskenntnisse anzueignen.

Wir empfehlen als Bildungsvoraussetzung alternativ entweder die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife (Fachabitur), die Mittlere Reife, oder aber den Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (idealerweise in einem Ausbildungsberuf mit rechtlichen Bezügen). Tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit und andere berufliche Erfahrungen wie etwa eine Selbstständigkeit über längere Zeit können im Einzelfall den fehlenden formalen Bildungsabschluss ersetzen.