Lehrgangsziel
Der Lehrgang Kommunalrechtsassistent (ZAR) vermittelt ein fundiertes Basiswissen im Öffentlichen Recht und im Kommunalrecht, das den Teilnehmer dazu befähigt,
- kommunalpolitische Entscheidungen, Meinungskundgaben und Überzeugungen unter rechtlichen Aspekten argumentativ entweder begründen oder aber angreifen zu können,
- das juristische Fachvokabular im öffentlichen und kommunalen Recht zu verstehen,
- Rechte und Pflichten der in Gemeinden und Gemeindeverbänden tätigen Organe und Gremien zu kennen,
- den rechtlichen Rahmen bei der Leitung, Sitzungsteilnahme und Beschlussfassung im Gemeinderat oder Stadtrat zu kennen und damit
- Sicherheit und Überzeugungskraft bei der Tätigkeit in kommunalen Gremien zu gewinnen.
- Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Grundausbildung im Staats- und Verwaltungsrecht.