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Angestellte

Angestellte sind für ihren Arbeitgeber in vielfältiger Weise mit rechtlichen Fragen befasst. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die als Vertreter für den Geschäftsherrn gegenüber Kunden auftreten und Verträge abschließen oder beratend tätig sind. Der Rechtsassistent (ZAR) vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, durch die der Angestellte einfache rechtliche Fragen ohne Rücksprache mit einem Vorgesetzten selbst beantworten kann. Bei komplexen Sachverhalten ist er zumindest in der Lage, dem Vorgesetzten einen geordneten und auf die wesentlichen Punkte beschränkten Bericht zu geben, da er aufgrund der Ausbildung in der juristischen Fallbearbeitungstechnik Methoden der Sachverhaltsanalyse kennengelernt und ein rechtliches Problembewusstsein entwickelt hat.

Je höher der Angestellte gerade in rechtlichen Fragen qualifiziert ist, desto mehr Aufgaben können ihm übertragen werden. Hierdurch entsteht für den Arbeitgeber mehr Freiraum. Der Rechtsassistent (ZAR) ist die solide und leicht verständliche Basisausbildung für die Übernahme von Aufgabenstellungen mit rechtlichem Bezug.

Der Angestellte kann selbständiger arbeiten und wird für den Arbeitgeber wertvoller.

Selbständige

Selbständigkeit ohne ständige Konfrontation mit rechtlichen Problemen gibt es nicht. Die Beantragung behördlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse für Gastwirte oder Gewerbetreibende, prozessuales Grundwissen für Sachverständige und Gutachter, allgemeines Vertragsrecht, das Einschätzen der Rechtslage im Gewährleistungsfall bei Kauf- oder Werkverträgen, die Abrechnung für Architekten nach der HOAI oder für Ärzte nach der GoÄ, Fragen arbeitsrechtlicher oder sozialrechtlicher Natur bei der Einstelllung oder Entlassung von Angestellten bis hin zur familienrechtlichen oder erbrechtlichen Absicherung der Selbständigkeit einschließlich der dazugehörigen Versicherungsfragen stellen nur einige Beispiele dar für eine Aufzählung, die sich beliebig fortsetzen ließe.

Die Weiterbildung zum Rechtsassistenten vermittelt das erforderliche Basiswissen, um einfache Rechtsprobleme der Selbständigkeit selbst lösen und bei komplizierteren Sachverhalten frühzeitig die Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer qualifizierten Beratung erkennen und dann mit dem entsprechenden Rechtsberater fachspezifisch kommunizieren zu können.

Konkret lernt der Kursteilnehmer etwa die Grundzüge des Gewährleistungsrechts in den wichtigsten Vertragstypen wie dem Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag oder die Rechtsschutzmöglichkeiten bei der Versagung einer behördlichen Genehmigung wie etwa einer Baugenehmigung, die Möglichkeiten der Anfechtung eines Vertrages oder des Rücktritts von einem Vertrag, das Erfordernis der Schriftform bestimmter Verträge oder Kündigungen, u.s.w..

Nicht zuletzt hilft die Ausbildung zum Rechtsassistenten (ZAR) dem Selbständigen auch bei der Entwicklung der notwendige Selbstsicherheit im Umgang mit Behörden, Kunden, Vertragspartnern oder Konkurrenten, da er seine eigenen Rechte und Pflichten besser kennt.

Durch die Kenntnis eigener Rechte und der Grenzen anderer kann der Selbständige vorhandene Spielräume besser erfassen und sich so gegenüber der Konkurrenz Vorteile verschaffen. So wird der (angehende) Selbständige nach Abschluss der Weiterbildung zum Rechtsassistenten (ZAR) zum Beispiel wissen, dass eine nur mündlich vereinbarte Änderung eines schriftlichen Vertrages, der ausdrücklich eine Schriftformklausel für Vertragsänderungen enthält, regelmäßig gültig und verbindlich ist. Er weiß, dass er sich auf eine für ihn günstige, lediglich mündlich vereinbarte Änderung berufen kann, auch wenn der Vertragspartner sich nachträglich auf die Schriftformklausel beruft.

Abiturienten

Abiturienten, die sich für ein Jurastudium interessieren, erhalten vor Studienbeginn einen ersten fundierten Einblick in die Rechtswissenschaft.

Abiturienten können so ihre Entscheidung für das Studium überprüfen. Bei Nichtgefallen eröffnet ihnen der Lehrgang zum Rechtsassistenten neben einer fundierten rechtlichen Grundausbildung die Möglichkeit zur frühzeitigen Weichenstellung für ihre weitere Berufs- und Studienplanung.

Während ein Studienabbruch nach den ersten Semestern beruflich kaum noch verwertbar ist, dokumentiert der Rechtsassistent (ZAR) eine zwar kurze, aber in sich geschlossene Ausbildungszeit, die erfolgreich absolviert wurde.

Sie erhalten gegenüber anderen Studienanfängern einen Einarbeitungsvorteil, vom dem sie nicht nur während der ersten Semester, sondern während des ganzen Studiums profitieren.

Einarbeitungs- und Wissensvorteil begünstigen eine kürzere Studienzeit.

Beamte

Beamte des mittleren Dienstes oder des gehobenen technischen Dienstes verfügen in der Regel nicht über eine ausreichende rechtliche Grundausbildung. Die Weiterbildung zum Rechtsassistenten (ZAR) vermittelt das fundierte juristische Basiswissen, um Tätigkeiten in der Verwaltung besser verstehen und einordnen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und höheren Laufbahngruppen kann so effektiver gestaltet werden. So erschließen sich dem Rechtsassistenten zum Beispiel die Zuständigkeitsregelungen nicht mehr nur aus der gesetzlichen oder verwaltungsinternen Norm, sondern aus dem Verständnis von Sinn und Zweck der Zuständigkeitsverteilung aufgrund der Kenntnis der dahinterstehenden materiell-rechtlichen Regelung.

Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes, die keine Volljuristen sind, haben in der Regel eine hochspezialisierte, intensive verwaltungsrechtliche Ausbildung genossen und sind nicht selten dem Volljuristen an Kenntnissen in ihrem Spezialgebiet überlegen. Gegenüber dem Volljuristen fehlt ihnen jedoch ausbildungsbedingt das juristische Grundlagenwissen, das den Volljuristen auszeichnet. Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Rechts- oder Gesetzesanalogien, der Auslegung von Gesetzen und Tatbestandsmerkmalen, der Prüfung der Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis mit geschriebenen Rechtsnormen, der Bindungswirkungen von Entscheidungen oder der Außenwirkung von verwaltungsinternen Richtlinien sind Grenzen gesetzt. Kenntnisse des aktuell geltenden materiellen Straf-, Zivil- und Öffentlichen Rechts sind oft lückenhaft. Aufbauend auf dem vorhandenen Wissen der Zielgruppe schließt die Weiterbildung zum Rechtsassistenten (ZAR) diese Lücken.

Studenten

Studenten aller Fachrichtungen, die nach ihrer Studienordnung einen fachübergreifenden juristischen Kurs belegen müssen, wird zwar das für Ihr Studium einschlägige Spezialwissen vermittelt, nicht jedoch die notwendigen juristischen Grundlagen, um dieses Spezialwissen richtig verstehen oder anwenden zu können. Durch die Weiterbildung zum Rechtsassistenten wird diese Lücke geschlossen.

Unabhängig davon, ob sich der Student nach erfolgreichem Studienabschluss selbständig macht oder in die Verwaltung bzw. ein Unternehmen einsteigt, er wird als Führungskraft in leitender Position regelmäßig mit Rechtsproblemen konfrontiert werden oder mit Vertretern der Rechtsberufe kommunizieren müssen. Die Weiterbildung zum Rechtsassistenten vermittelt ihm hierzu die Basis und das entsprechende Fachvokabular.

Jurastudenten profitieren vor allem durch die ausführliche Darstellung der juristischen Fallösungsmethodik, der Gutachtens- und Subsumtionstechnik. Die hohen Durchfallquoten in den Scheinklausuren und im ersten juristischen Staatsexamen sind zum großen Teil durch die fehlende Methodik bedingt, während es am Wissen um die Einzelheiten selten mangelt. Selbst Examenskandidaten verlieren in Prüfungen oftmals den Überblick, weil sie die Lösung eines Falles beim ersten Durchlesen des Sachverhalts nicht wissen und verkennen, dass es dem Aufgabensteller gerade darum geht, die Arbeitsweise und Methodik des Kandidaten an einem für diesen unbekannten Fall zu überprüfen. Hier liegt ein Schwerpunkt bei der Weiterbildung zum Rechtsassistenten (ZAR).

Jurastudenten stehen gerade in den ersten 4 Semestern vor dem großen Problem, dass in erheblichem Maße mit Vorgriffen gearbeitet wird. Man kann den BGB AT eben nicht ohne Vorgriff auf das Kaufrecht oder das Bereicherungsrecht darstellen. Diese "Vorgriffsrechtsgebiete" werden jedoch erst im zweiten, dritten bzw. vierten Semester gelehrt. Durch den Rechtsassistenten (ZAR) wird dieses Problem minimiert. In kurzer Zeit erhält der Student den Überblick über die Hauptrechtsgebiete im ganzen, ohne sich in diesem frühen Stadium des Jurastudiums mit allen Einzelheiten, Ausnahmen und Regelabweichungen belasten zu müssen.

Arbeitssuchende

Grundsätzlich ist eine Weiterbildung dazu geeignet, die Chancen für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erhöhen. Denn neben dem Erwerb des Fachwissens dokumentiert die Weiterbildung dem potentiellen Arbeitgeber das Interesse und die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln, sich den im Berufsleben ständig wechselnden Anforderungen flexibel anzupassen und nicht zuletzt auch die Fähigkeit, das beste aus der schwierigen Zeit der Arbeitslosigkeit zu machen und diese Zeit sinnvoll für sich zu nutzen.

In der Regel wird der von Arbeitslosigkeit Betroffene nicht wissen, in welcher Branche er künftig die besten Beschäftigungsaussichten haben wird. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll, eine Weiterbildung zu wählen, die allgemeiner Natur und in möglichst vielen Berufen einsetzbar ist. Der Rechtsassistent (ZAR) vermittelt ein fundiertes juristisches Basiswissen, das praktisch in allen Bereichen unseres durchnormierten Berufslebens erforderlich und verwertbar ist

Sonstige Privatpersonen

Rentner und Pensionäre oder andere Personen, denen es nicht primär um die berufliche Nutzung einer Fortbildung geht, profitieren ebenfalls von Grundkenntnissen auf rechtlichem Gebiet. Das Modul Öffentliches Recht erklärt grundlegende staats- und verwaltungsrechtliche Zusammenhänge, so dass das aktuelle politische Tagesgeschehen besser verstanden werden kann. Das Modul Zivilrecht vermittelt das erforderliche Problembewusstsein für vertragliche, erbrechtliche oder familienrechtliche Fragestellungen. Das Modul Strafrecht macht strafgerichtliche Entscheidungen, die in der Presse diskutiert werden, verständlicher.