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Voraussetzungen

Grundsätzlich ist Zulassungsvoraussetzung die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der rechtliche Bezüge aufweist (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe).

Durch vergleichbare ausländische Abschlüsse werden die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, soweit ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind.

In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel aufgrund anderer Qualifikationen wie etwa privater Weiterbildungsmaßnahmen oder Berufserfahrung auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden.