Lehrgangsziel
Der Rechtsassistent (ZAR) ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 6 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens, das den Teilnehmer dazu befähigt,
- einfache Rechtsprobleme selbst zu lösen,
- bei komplexeren Fällen eine richtige Einordnung vornehmen zu können,
- das Fachvokabular eines Volljuristen zu verstehen,
- und somit einem Volljuristen entweder präzise Auträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können.
Die Rechtsassistentin / der Rechtsassistent ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren. Er kennt die Grundzüge des Strafrechts, des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.