Perspektiven
Die zunehmende Durchnormierung und „Verrechtlichung“ praktisch aller beruflichen Tätigkeitsfelder, die in den letzten Jahren durch die wachsende Bedeutung und den immer größer werdenden Einfluss des Europarechts eine neue Dimension erreicht hat, erfordert eine fundierte rechtliche Basisausbildung fast aller am Herstellungs-, Vertriebs-, Verkaufs- und Verwaltungsprozess beteiligten Personen. Das Recht kann insoweit nicht mehr nur allein den Volljuristen überlassen werden. Wichtige Gesetzesmaterien wie etwa das Arbeitsrecht erfahren ständig und in immer kürzeren Zeitabständen wesentliche Änderungen. Mitarbeiterschulungen in ganz speziellen Bereichen des Rechts wie etwa durch Seminare zum Kaufrecht oder Kündigungsrecht können das Fachwissen der Teilnehmer nur für einen begrenzten Zeitraum auf einen aktuellen Stand bringen.
Für Industrie und Handel kostengünstiger und effektiver ist daher eine rechtliche Grundausbildung ihrer Mitarbeiter sowohl in den grundlegenden Rechtsfächern als auch in der Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre, die es dem Teilnehmer ermöglicht, flexibel auf Gesetzesänderungen zu reagieren und sich selbstständig ohne ständige zeit- und kostenintensive Fortbildungsveranstaltungen in spezielle Rechtsgebiete und neue Gesetze einarbeiten zu können.
In diesem Rahmen vermittelt der Fernlehrgang Rechtsassistent (IHK) dem Nichtjuristen ein fundiertes juristisches Basiswissen innerhalb von nur 6 Monate. Die nachfolgende, nicht abschließende Aufzählung verdeutlicht an konkreten Beispielen die praktische Relevanz der Fortbildung.
- Der Absolvent kann Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
- Als kaufmännischer Sachbearbeiter kann der Absolvent in den Bereichen Vertragsschluss, Auftragsannahme, Gewährleistung und Debitorenmanagement aufgrund seiner fundierten Basiskenntnisse im Recht eigenständiger arbeiten. So kann er etwa gesetzliche oder von Behörden gesetzte Fristen ausrechnen, Zinsen berechnen oder erkennen, in welchen Fällen und innerhalb welcher Fristen die Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner, Schuldner oder Gläubiger erforderlich ist.
- Als Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit kann der Absolvent zu rechtlichen Themen Stellung nehmen. So kann er etwa über Prozesse oder Gesetzgebungsverfahren mit mehr Hintergrundwissen berichten und mögliche Alternativen für den Ausgang von Verfahren erkennen und abwägen. Er kann die rechtlichen Auswirkungen von Presseerklärungen besser einschätzen und somit etwa die Abgabe von Erklärungen, die eine Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, vermeiden.
- Als Inkasso-Sachbearbeiter kann der Absolvent dem Inkasso-Unternehmer qualifizierter zuarbeiten. So kann er etwa die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges oder die Verjährung einer Forderung erkennen und somit qualifizierte Vorarbeit bei der Akquisition oder Kundenberatung leisten.
- Als Versicherungsmakler oder Versicherungsangestellter kann er seine Kunden in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages und in Versicherungsfällen qualifizierter und überzeugender beraten.
- Als Abteilungsleiter für Personalwesen oder Personalsachbearbeiter ist der Absolvent nicht mehr auf die ständige Teilnahme an Schulungen zur Anpassung an die sich gerade in diesem Bereich schnell ändernde Rechtslage angewiesen. Er ist nach der Teilnahme an diesem Lehrgang vielmehr in der Lage, sich selbständig in neue Gesetze zum Arbeits- und Sozialrecht einzuarbeiten, soweit er zuvor ein entsprechendes Grundwissen erworben hat.
- Als Sachverständiger sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
- Als Abiturient kann der Teilnehmer etwa während des Wehr- oder Zivildienstes oder in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studienabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.