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Zielgruppe

Dem breit angelegten Lehrgangsziel entsprechend groß ist der Kreis möglicher Teilnehmer, zu dem ganz grundsätzlich Selbstständige und Angestellte aber auch Abiturienten und Studenten aller Fachrichtungen und sonstige Interessierte gehören, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten angewiesen sind.

Die Zielgruppe ist nicht an die Angehörigkeit an eine bestimmte Ebene innerhalb der Hierarchie eines Unternehmens gekoppelt. Sie richtet sich vielmehr nach dem Maß, nach dem die Tätigkeit einer Person Bezüge zum Recht aufweist. Angesprochen sind daher sowohl kaufmännische Angestellte wie auch Mitarbeiter in Personalabteilungen und Führungskräfte aus allen unternehmerischen Bereichen.

Zur Zielgruppe gehören auch diejenigen, die auf die ständige Zusammenarbeit mit Volljuristen angewiesen sind. Diese Personen müssen in der Lage sein, einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können. Dabei ist das Erlernen des juristischen Fachvokabulars von besonderer Bedeutung.