Perspektiven
Für den Rechtsreferenten / die Rechtsreferentin ergeben sich zusammengefasst diejenigen beruflichen Perspektiven, die auch Gegenstand der Fernlehrgänge Rechtsassistent, Wirtschaftsrechtsassistent, Kommunalrechtsassistent und Fachreferent für Arbeitsrecht sind. Darüber hinaus ergebenen sich weitere Perspektiven aus der Vermittlung von Kenntnissen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Der Rechtsreferent kann Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen, Kündigungen, ...). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
Die hierzu nachfolgend genannten Perspektiven verstehen sich als eine nicht abschließende, sondern lediglich beispielhafte Aufzählung. Der Lehrgang unterstützt den Teilnehmer bei folgenden Tätigkeiten:
- Erkennen von strafbarem Verhalten.
- Ausübung des Notwehr – und Notstandsrechts und des Rechts zur vorläufigen Festnahme.
- Abschätzen möglicher Rechtsfolgen von strafbarem Verhalten im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht.
- Abfassung / Erstattung von schriftlichen Strafanzeigen.
- Abfassung einer schriftlichen Einlassung im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung oder einer Zeugenbefragung.
- Konzeption und Überprüfung gängiger Verträge (z.B. Kaufvertrag, Liefervertrag), allgemeiner Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen.
- Gestaltung und Überprüfung von Widerrufsbelehrungen etwa bei Internetshops oder anderen Fernabsatzgeschäften.
- Risikobewertung in Fragen der Eigenhaftung (Versicherungsschutz, mögliche vertragliche oder deliktische Schadenersatzansprüche Dritter).
- Beurteilung von Mängelrügen und Gewährleistungsfällen etwa im Kauf- oder Werkvertragsrecht.
- Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens von vertraglichen Ansprüchen. Berechnung von Verjährungsfristen.
- Beurteilung der Eigentumslage beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt oder bei Sicherungsübereignung.
- Auswahl und Ausübung des jeweils passenden Gestaltungsrechts wie Anfechtung, Kündigung oder Widerruf.
- Erfüllung von Vertragspflichten.
- Abwicklung von Gewährleistungsfällen.
- Durchsetzung von Ansprüchen.
- Ausübung des jeweils passenden Gestaltungsrechts wie Anfechtung, Kündigung oder Widerruf.
- Auswahl der für die jeweilige geschäftliche Betätigung passenden Gesellschaftsform.
- Einschätzung des Haftungspotentials eines gesellschaftsrechtlich organisierten Geschäftspartners.
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Vereinsversammlungen und Vorstandssitzungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- oder Vorstandsbeschlüssen.
- Herbeiführen von Eintragungen im Handelsregister und im Vereinsregister.
- Beurteilung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche gegen Mitgesellschafter oder Dritte.Auswahl der passenden Gesellschaftsform.
- Einschätzung des Haftungspotentials eines gesellschaftsrechtlich organisierten Geschäftspartners.
- Beurteilung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche gegen Mitgesellschafter oder Dritte.
- Konzeption und Gestaltung von Arbeitsverträgen.
- Vorbereitung und Durchführung von Personaleinstellungen und Einstellungsgesprächen.
- Abschluss und Durchführung von Betriebsvereinbarungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Tarifvertragsverhandlungen.
- Ausübung des Weisungs- und Direktionsrechts des Arbeitgebers.
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen.
- Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen.
- Anfechtung von Arbeitsverträgen.
- Abschluss von Aufhebungsverträgen.
- Abfassung von Arbeitszeugnissen.
- Rechtliche Überprüfung von arbeitgeberseitigen Weisungen, Abmahnungen und Kündigungen.
- Vorbereitung von Kündigungsschutzklagen.
- Entscheidungen über Anträge auf Urlaub, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit.
- Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei sich widersprechenden Regelungen etwa aus Arbeitsvertrag / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung.
- Abfassung von Stellungnahmen des Betriebsrats.
- Beurteilung der Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen.
- Durchführung von Lohnberechnungen.Notstandsmaßnahmen während eines StreiksDurchführung einer KündigungBeweissicherung und Schaffung einer günstigen Beweislage für einen eventuellen Zivilprozess.
- Erhebung von Einreden im Zivilprozess.
- Betreibung der Zwangsvollstreckung.
- Verteidigung als Beklagter.
- Auswertung der eidesstattlichen Versicherung.
- Erwirkung von Vollstreckungstiteln.
- Stellung von Anträgen im Zwangsvollstreckungsverfahren.
- Einschätzung von Medienberichten über neue Gesetzesentwicklungen.
- Wirtschaftliche Betätigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Einschätzung von behördlichen Verfügungen.
- Wahrnehmung von kommunalpolitischen Aufgaben.
- Erhebung eines Widerspruchs.
- Abfassung und Formulierung von Gemeinderatsbeschlüssen.
- Herbeiführung eines Bürgerentscheids / Bürgerbegehrens.
Als kaufmännischer Sachbearbeiter kann der Rechtsreferent (IHK) in den Bereichen Vertragsschluss, Auftragsannahme, Gewährleistung und Debitorenmanagement aufgrund seiner fundierten Basiskenntnisse im Zivil- und Wirtschaftsrecht eigenständiger arbeiten.
Als leitender Angestellter kann er Fragen aus dem Haftungs- und Gewährleistungsrecht zuverlässiger beurteilen und die Mitarbeiter seiner Abteilung dementsprechend besser führen. Die Rechtskenntnisse im Vertragsrecht fördern seine Entwicklung zum kompetenten Entscheider.
Als Assistent der Geschäftsführung ist er mit den wesentlichen Regelungen zur Geschäftsführung, Beschlussfassung und Vertretung des Unternehmens vertraut. Er kann somit Handlungsspielräume und Grenzen besser erkennen. Die Rechtskenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht fördern seine Entwicklung zur Beraterpersönlichkeit.
Als selbständiger Unternehmer ist er in der Lage, das gesamte rechtliche Umfeld seiner unternehmerischen Betätigung zu beurteilen. Dies betrifft etwa die Abfassung von AGB und Verträgen, Widerrufsbelehrungen in Websites oder Katalogen sowie vor allem die Beurteilungen von Haftungsfragen und Gewährleistungsfällen. Der Unternehmer muss nicht mehr für jede Rechtsfrage anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Er kann besser einschätzen, ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist. Er beherrscht das Fachvokabular, um sich auch gegenüber einem Volljuristen kompetent darzustellen.
Als Inkasso-Sachbearbeiter kann der Rechtsreferent (IHK) dem Inkasso-Unternehmer qualifizierter zuarbeiten. So kann er etwa die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges oder die Verjährung einer Forderung erkennen und somit qualifizierte Vorarbeit bei der Akquisition oder Kundenberatung leisten.
Als Versicherungsmakler kann er seine Kunden in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages und in Versicherungsfällen qualifizierter und überzeugender beraten.
Als Rechtsanwaltsgehilfe bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter kann er durch die Aufnahme von Sachverhalten und erste telefonische Auskünfte zu grundsätzlichen Fragen dem Rechtsanwalt mehr Freiräume für dessen eigentliche Tätigkeit verschaffen. Der Fernlehrgang eignet sich auch zur Vorbereitung auf die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt.
Als Journalist kann der Rechtsreferent (IHK) zu wirtschaftsrechtlichen Themen Stellung nehmen. So kann er etwa über Schadenersatz- oder Haftungsprozesse oder Gesetzgebungsverfahren mit mehr Hintergrundwissen berichten und mögliche Alternativen für den Ausgang von Verfahren erkennen und abwägen.
Als Betreuer nach dem Betreuungsgesetz kann er die Vermögensinteressen des ihm anvertrauten Betreuten etwa bei der Abwicklung von Kauf- oder Darlehensverträgen aufgrund seiner Rechtskenntnisse besser wahrnehmen. Kenntnisse bei der rechtlichen Einteilung von Vermögenswerten in bewegliche Sachen, Grundstücke sowie Forderungen und andere Rechte können ihm etwa bei der Anfertigung von Vermögensverzeichnissen helfen.
Als Handwerksmeister kann er rechtliche Risiken beim Abschluss von Verträgen und im Gewährleistungsfall besser einschätzen. Die Fortbildung zum Rechtsreferent (IHK) bietet sich auch als gute Basis für die Aufnahme einer Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter.
Als Sachverständiger sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
Als Leiter/in der Personalabteilung / Personalsachbearbeiter/in kann die Fachreferentin / der Fachreferent für Arbeitsrecht personelle Entscheidungen wie Einstellungen, Abmahnungen oder Kündigungen rechtlich fundiert begründen sowie in Mitarbeiter- oder Personaleinstellungsgesprächen aufgrund des rechtlichen Hintergrundwissens sicherer und kompetenter auftreten.
Als selbständiger Arbeitgeber kennt sich die Fachreferentin / der Fachreferent in den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen wie etwa dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzes, dem Abführen von Abgaben zur Sozialversicherung und dem Urlaubsrecht aus und kann so auf die Gestaltung der Arbeitsverträge einwirken.
Als Funktionsträger/in im Betriebsrat kann die Fachreferentin / der Fachreferent Aufgaben bei Anhörungen und Stellungnahmen in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten kompetent wahrnehmen und etwa bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Abteilungsleitern und Arbeitnehmern auf rechtlich fundierter Basis besser vermitteln.
Als Funktionsträger/in in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband können Fachreferenten für Arbeitsrecht aufgrund ihrer rechtlichen Kenntnisse in Tarifvertragsverhandlungen besser verhandeln und im Falle eines Arbeitskampfes die Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen und die Folgen rechtswidriger Arbeitskämpfe zutrefffend einschätzen.
Als Arbeitsvermittler/in kennt die Fachreferentin / der Fachreferent die Möglichkeiten der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie gesetzliche oder vertragliche Einstellungsgebote bzw. Einstellungsverbote / Hindernisse etwa in Bezug auf Jugendliche, werdende Mütter oder Schwerbehinderte.
Als Kommunalpolitiker kennt der Lehrgangsteilnehmer die Rechte und Pflichten der Gemeinden , Gemeinde- und Zweckverbände und kommunaler Gremien wie dem Stadtrat, dem Gemeinderat, dem Kreisausschuss, dem Bürgermeister und Landrat. Er kennt das Recht der Verwaltung im Überblick, insbesondere in den Bereichen allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Verwaltungsprozessrecht. Er kennt die Stellung der Kommunen im Staatsgefüge und kann so die Grenzen und Möglichkeiten der Politik in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser einschätzen. Dies versetzt ihn in die Lage, seine Politik an praktisch mach- und durchsetzbaren Gesichtspunkten auszurichten. Umgekehrt kann er das Handeln des jeweiligen politischen Gegners auf diese Kriterien hin überprüfen und gegebenenfalls mit rechtlich fundierter Argumentation angreifen. Konkret kann er etwa zu geplanten Bauvorhaben oder ordnungsrechtlich relevanten Vorhaben mit rechtlichen Argumenten Stellung beziehen. Der zuvor rechtlich nicht oder nur unzureichend ausgebildete Kommunalpolitiker kann sich so einerseits gegenüber anderen Kommunalpolitikern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und andererseits zu in der Kommunalpolitik tätigen Juristen und Verwaltungsbeamten bezgl. des Fachwissens aufschließen.
Als Gemeinderats-, Stadtrats- oder Kreisausschussmitglied kennt der Lehrgangsteilnehmer seine Rechte und Pflichten und kann so in kommunalen Gremien effektiver und mit mehr Selbstsicherheit mitarbeiten. Er kennt den Geschäftsgang des Gemeinde- oder Stadtrates. Er weiß, in welchen Fällen er oder ein anders Mitglied wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung im Rat auszuschließen ist. Er kennt Grenzen und Möglichkeiten des Ordnungs- und Hausrechts während der Sitzungen. Er weiß, für welche Fragen und Entscheidungen der Rat, der Bürgermeister oder ein Ausschuss zuständig ist. Er kennt die Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle einer unzulässigen Beschneidung seiner Rechte. Er kennt in den Grundzügen das Kommunalabgabenrecht, das Haushaltsrecht und die Grenzen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Als Vertreter oder Mitglied einer Bürgerinitiative kennt der Lehrgangsteilnehmer die Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme der Einwohner auf die Kommunalpolitik und konkret anstehende Entscheidungen auch außerhalb der Wahlen. Er kennt die Voraussetzungen und Wirkungen des Bürgerbegehrens, des Bürgerentscheids und anderer Mitwirkungsmöglichkeiten der Einwohner. Er ist in der Lage, in Sachfragen mit fundierter rechtlicher Argumentation den kommunalen Entscheidungsträgern gegenüberzutreten. Hierdurch kann er das zwischen rechtlich nicht ausgebildetem Bürger und ausgebildeten Verwaltungsbeamten bestehende Kräfteungleichgewicht zu seinen Gunsten verschieben. Er erhält außerdem eine Basisausbildung im allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Polizeirecht und Baurecht und ist somit z. B. in der Lage, eine an der Rechtswirklichkeit orientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Als Vertreter eines Interessensverbandes aus Industrie, Handel und Handwerk kann der Lehrgangsteilnehmer Grenzen und Möglichkeiten der Einflussnahme auf kommunalpolitische Entscheidungen besser abschätzen. Er kennt die Zuständigkeiten und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelnen Organe und Gremien.
Als Journalist oder Autor kann der Lehrgangsteilnehmer die Vorgänge in der Kommunal- und Regionalpolitik besser beurteilen und kompetenter kommentieren. Durch die Kenntnis der Staatsmerkmale, der Staatsorgane und deren Funktion auf Bundes- und Landesebene kann er die Bedeutung und Auswirkung von Gesetzesvorhaben auf die kommunale Ebene besser einschätzen.
Als kommunaler Sachbearbeiter oder Beamter auf Zeit in der Kommunalverwaltung erhält der Lehrgangsteilnehmer einen Einblick in den rechtlichen Rahmen kommunaler Verwaltungsarbeit. So kann er etwa als Bürgermeister, in der er in vielen Bundesländern die Funktion der Ortspolizeibehörde wahrnimmt, mit den Normen des Polizei- und Ordnungsrechts besser umgehen.
Als Angehöriger einer politischen Partei erhält der Lehrgangsteilnehmer eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Staatsrecht, Staatsaufbau, Funktionen oberster Bundesorgane, Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht und Kommunalrecht. Diese Kenntnisse sind grundsätzlich dazu geeignet, den parteiinternen Aufstieg zu unterstützen.
Als interessierter Bürger erhält der Teilnehmer, der den Lehrgang mehr zu Informations- und Lesezwecken als aus beruflichen Gründen belegt, grundsätzliche Informationen zum Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Kommunalrecht. Er wird hierdurch in die Lage versetzt, das aktuelle politische Tagesgeschehen unter rechtlichen Aspekten besser einordnen und verstehen zu können.
Als Abiturient kann der Teilnehmer etwa während des Wehr- oder Zivildienstes oder in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studienabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.
Als Jurastudent im ersten Semester erhält er einen Einarbeitungsvorteil, von dem er während des gesamten Studiums profitieren und das zu einer kürzeren Studienzeit führen wird.
Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst profitiert der Teilnehmer unter anderem von der erlernten Rechtsanwendungstechnik, die seine Kompetenz im Umgang mit zivilrechtlich relevanten Vorschriften und Gesetzen erweitert.
Als Arbeitsloser erhält der Kursteilnehmer eine Zusatzqualifikation, die in praktisch allen Berufen universell verwertbar ist. Er dokumentiert seinem zukünftigen potentiellen Arbeitgeber das Interesse und die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln.