Perspektiven
Der Fernlehrgang Versicherungsrechtsassistent (ZAR) eröffnet dem Teilnehmer beispielhaft die nachfolgend genannten Perspektiven:
- Der Teilnehmer kann Sachverhalte mit zivilrechtlichem und versicherungsrechtlichem Gegenstand unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Gewährung oder Ablehnung von Versicherungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
- Als Versicherungsvermittler kann der Teilnehmer bei seinen Kunden Versicherungslücken unter rechtlichen Gesichtspunkten (z. B. Haftungsrisiken) besser erkennen und anschließend die Notwendigkeit des Abschlusses eines Versicherungsvertrages mit juristisch fundierten Argumenten darstellen. Hierzu kann er auf Grundkenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, im Sachenrecht, im Familienrecht, im Erbrecht und im Zivilprozessrecht zurückgreifen. Er kann so den Kunden kompetenter beraten und überzeugen.
- Als Schadenssachbearbeiter im Versicherungswesen kann der Teilnehmer die Grenzen der Leistungspflicht des Versicherers unter juristischen Gesichtspunkten besser erkennen. Die Ablehnung von unberechtigten Ansprüchen kann er juristisch fundiert begründen und dabei zur Schaffung von Rechtsklarheit gezielt juristisches Fachvokabular einsetzen.
- Als Versicherungsvermittler kennt er die eigenen Haftungsrisiken und kann seine Beratung und Betreuung danach ausrichten. Er weiß, inwieweit sein Wissen um relevante Umstände oder sein Tun oder Unterlassen dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer als eigenes Wissen oder Handeln zugerechnet wird.
- Versicherungsvermittler unterlagen in der Vergangenheit keiner zulassungsrechtlichen Beschränkung oder sonstigen berufsrechtlichen Reglementierung. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie 2002/92 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09.12.2002 zur Versicherungsvermittlung unterliegen Versicherungsvermittler künftig einer Registrierung und müssen bestimmte Mindestkenntnisse auch auf rechtlichem Gebiet, die der Teilnehmer durch diesen Lehrgang erhält, nachweisen.
- Auch für etablierte und seit längerem tätige Versicherungsvermittler, die der genannten Richtlinie nicht oder nicht in vollem Umfange unterliegen, sind fundierte Kenntnisse in den genannten Rechtsgebieten wichtig, weil sich die Rechtsprechung in Haftungsfällen an den durch die Umsetzung der EU-Richtlinie geschaffenen Standards für Aufklärungs- und Beratungspflichten von Versicherungsvermittlern orientieren wird.
- Als Quereinsteiger in die Versicherungsbranche erhält der Teilnehmer einen verständlichen und in sich geschlossenen Einblick in das Versicherungswesen unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei ist eine versicherungswirtschaftliche Vorbildung zum Verständnis der Lehrmodule nicht erforderlich.
- Als Jurist mit längerer beruflicher Pause (Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit) oder längerer fachfremder Tätigkeit erhält der Teilnehmer eine Auffrischung seiner zivilrechtlichen Kenntnisse und eine fundierte Einarbeitung in das Versicherungsrecht, dass bekanntlich nicht zu den examensrelevanten Pflichtfächern gehört und von den Studenten daher als Lehrfach regelmäßig nicht belegt wird.
- Als Sachverständiger im Versicherungswesen sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
- Als Abiturient kann der Teilnehmer etwa während des Wehr- oder Zivildienstes oder in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium oder eine Tätigkeit im Versicherungswesen prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studien- oder Ausbildungsabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.
- Als Jurastudent im ersten Semester erhält der Teilnehmer im Zivilrecht einen Einarbeitungsvorteil, von dem er während des gesamten Studiums profitieren und das zu einer kürzeren Studienzeit führen wird. Darüber hinaus erhält er fundierte Grundkenntnisse in einem zivilrechtlichen Sonderrechtsgebiet.
- Für Arbeitslose kann der Lehrgang ein Baustein für den Einstieg in die Versicherungsbranche oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler sein.