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Voraussetzungen

Grundsätzlich ist Zulassungsvoraussetzung die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf, der rechtliche Bezüge aufweist (insbesondere kaufmännische Ausbildungsberufe).

In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden.