Perspektiven
Die Wirtschaftsrechtsassistentin / der Wirtschaftsrechtsassistent kann zivil- und wirtschaftsrechtlich relevante Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
Die hierzu nachfolgend genannten Perspektiven verstehen sich als eine nicht abschließende, sondern lediglich beispielhafte Aufzählung. Der Lehrgang unterstützt den Teilnehmer bei folgenden Tätigkeiten:
- Konzeption und Überprüfung gängiger Verträge, allgemeiner Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen.
- Gestaltung und Überprüfung von Widerrufsbelehrungen etwa bei Internetshops oder anderen Fernabsatzgeschäften.
- Beurteilung von Mängelrügen und Gewährleistungsfällen etwa im Kauf- oder Werkvertragsrecht.
- Abwicklung von Gewährleistungsfällen und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
- Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens von vertraglichen Ansprüchen.
- Berechnung von Verjährungsfristen.
- Beurteilung der Eigentumslage beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt oder bei Sicherungsübereignung.
- Auswahl und Ausübung des jeweils passenden Gestaltungsrechts wie Anfechtung, Kündigung oder Widerruf.
- Auswahl der für die jeweilige geschäftliche Betätigung passenden Gesellschaftsform.
- Einschätzung des Haftungspotentials eines gesellschaftsrechtlich organisierten Geschäftspartners.
- Risikobewertung in Fragen der Eigenhaftung.Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Vereinsversammlungen und Vorstandssitzungen.
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- oder Vorstandsbeschlüssen.
- Herbeiführen von Eintragungen im Handelsregister und im Vereinsregister.
- Beurteilung sowie ggfls. Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche gegen Mitgesellschafter oder Dritte.
Als kaufmännischer Sachbearbeiter kann der Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) in den Bereichen Vertragsschluss, Auftragsannahme, Gewährleistung und Debitorenmanagement aufgrund seiner fundierten Basiskenntnisse im Zivil- und Wirtschaftsrecht eigenständiger arbeiten.
Als leitender Angestellter kann er Fragen aus dem Haftungs- und Gewährleistungsrecht zuverlässiger beurteilen und die Mitarbeiter seiner Abteilung dementsprechend besser führen. Die Rechtskenntnisse im Vertragsrecht fördern seine Entwicklung zum kompetenten Entscheider.
Als Assistent der Geschäftsführung ist er mit den wesentlichen Regelungen zur Geschäftsführung, Beschlussfassung und Vertretung des Unternehmens vertraut. Er kann somit Handlungsspielräume und Grenzen besser erkennen. Die Rechtskenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht fördern seine Entwicklung zur Beraterpersönlichkeit.
Als selbständiger Unternehmer ist er in der Lage, das gesamte rechtliche Umfeld seiner unternehmerischen Betätigung zu beurteilen. Dies betrifft etwa die Abfassung von AGB und Verträgen, Widerrufsbelehrungen in Websites oder Katalogen sowie vor allem die Beurteilungen von Haftungsfragen und Gewährleistungsfällen. Der Unternehmer muss nicht mehr für jede Rechtsfrage anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Er kann besser einschätzen, ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist. Er beherrscht das Fachvokabular, um sich auch gegenüber einem Volljuristen kompetent darzustellen.
Als Inkasso-Sachbearbeiter kann der Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) dem Inkasso-Unternehmer qualifizierter zuarbeiten. So kann er etwa die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges oder die Verjährung einer Forderung erkennen und somit qualifizierte Vorarbeit bei der Akquisition oder Kundenberatung leisten.
Als Versicherungsmakler kann er seine Kunden in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages und in Versicherungsfällen qualifizierter und überzeugender beraten.
Als Rechtsanwaltsgehilfe bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter kann er durch die Aufnahme von Sachverhalten und erste telefonische Auskünfte zu grundsätzlichen Fragen dem Rechtsanwalt mehr Freiräume für dessen eigentliche Tätigkeit verschaffen. Der Fernlehrgang eignet sich auch zur Vorbereitung auf die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt.
Als Journalist kann der Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) zu wirtschaftsrechtlichen Themen Stellung nehmen. So kann er etwa über Schadenersatz- oder Haftungsprozesse oder Gesetzgebungsverfahren mit mehr Hintergrundwissen berichten und mögliche Alternativen für den Ausgang von Verfahren erkennen und abwägen.
Als Betreuer nach dem Betreuungsgesetz kann er die Vermögensinteressen des ihm anvertrauten Betreuten etwa bei der Abwicklung von Kauf- oder Darlehensverträgen aufgrund seiner Rechtskenntnisse besser wahrnehmen. Kenntnisse bei der rechtlichen Einteilung von Vermögenswerten in bewegliche Sachen, Grundstücke sowie Forderungen und andere Rechte können ihm etwa bei der Anfertigung von Vermögensverzeichnissen helfen.
Als Handwerksmeister kann er rechtliche Risiken beim Abschluss von Verträgen und im Gewährleistungsfall besser einschätzen. Die Fortbildung zum Wirtschaftsrechtsassistent (ZAR) bietet sich auch als gute Basis für die Aufnahme einer Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter.
Als Sachverständiger sind Grundkenntnisse im Recht bei der Erstellung von Sachverständigengutachten hilfreich. Der im Recht ausgebildete Gutachter erkennt besser, worauf es dem Juristen ankommt. Im Umgang mit Gerichten und Behörden profitiert er von der Kenntnis des juristischen Fachvokabulars. Aufgrund der so erzielbaren Kommunikationsstärke wird er mehr Aufträge von Behörden, Gerichten oder Anwälten bekommen.
Als Abiturient kann der Teilnehmer etwa während des Wehr- oder Zivildienstes oder in der Wartezeit zum Studiumsbeginn sein Interesse für ein mögliches Jurastudium prüfen. Bei Nichtgefallen kann er so rechtzeitig die Weichen für eine andere Ausbildung stellen. Er erhält eine Bescheinigung über eine kurze, aber in sich geschlossene Fortbildung, die, anders als ein Studienabbruch in den ersten Semestern, beruflich durchaus verwertbar ist.
Als Jurastudent im ersten Semester erhält er einen Einarbeitungsvorteil, von dem er während des gesamten Studiums profitieren und das zu einer kürzeren Studienzeit führen wird.
Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst profitiert der Teilnehmer unter anderem von der erlernten Rechtsanwendungstechnik, die seine Kompetenz im Umgang mit zivilrechtlich relevanten Vorschriften und Gesetzen erweitert.
Als Arbeitsloser erhält der Kursteilnehmer eine Zusatzqualifikation, die in praktisch allen Berufen universell verwertbar ist. Er dokumentiert seinem zukünftigen potentiellen Arbeitgeber das Interesse und die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln.