Zielgruppe
Zur Zielgruppen gehören selbständige Unternehmer aus dem Handel, dem Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich, Geschäftsführer, Assistenten der Geschäftsführung, leitende Angestellte, kaufmännische Sachbearbeiter, darüber hinaus aber auch Beamte, Abiturienten, Studenten aller Fachrichtungen und sonstige Interessierte, soweit sie aufgrund ihrer derzeitigen oder künftigen beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten in wirtschaftsrechtlich relevanten Rechtsgebieten angewiesen sind.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere diejenigen Personen, zu deren Aufgaben die Zusammenarbeit mit Volljuristen gehört (Schnittstellenfunktion). Diese Personen müssen in der Lage sein, einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können. Dabei ist das Erlernen des juristischen Fachvokabulars von besonderer Bedeutung.