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Staatlich zugelassene, juristische Fernlehrgänge für Nichtjuristen.

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Hier geht`s direkt zu unseren Fernlehrgängen. Wählen Sie aus:


Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)

Inhalt: Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.200,- €.

Spezialgesetze-Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Soziale und technische Arbeitsschutzgesetze, arbeitsrechtlich relevantes Sozial- und Steuerrecht.
Dauer: 8 Monate.
Preis: ab 1.250,- €.

Rechtsassistent-mittel-quadratisch

Rechtsassistent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Rechtsreferent-mittel-quadratisch

Rechtsreferent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 18 Monate.
Preis: ab 2.000,- €.

Insolvenzrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Wirtschaftsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Arbeitsschutz-mittel-quadratisch

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.
Dauer: 2 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Arbeitszeit-mittel-quadratisch

Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub

Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz.
Dauer: 3 Monate.
Preis: 550,- €.

RVG-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Rechtsanwaltsvergütungsrecht.
Dauer: 4 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Kommunalrechtsassistent-mittel-quadratisch

Kommunalrechtsassistent/in

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht.
Dauer: 3 Monate.
Preis: ab 400,- €.

Mutterschutz-mittel-quadratisch

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht.
Dauer: 2 Monate.
Preis: 500,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Versicherungsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Wirtschaftsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.


Ziele und Perspektiven

Alle von uns angebotenen Fernlehrgänge haben - bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgebiete - die nachfolgend genannten Ziele. Diese können mit unseren Weiterbildungen außerhalb eines juristischen Vollzeitstudiums an einer Hochschule verfolgt werden:

  • Erlernen des juristischen Fachvokabulars.

  • Basiswissen im jeweiligen Rechtsgebiet.

  • Erlernen der juristischen Arbeits- und Denkweise.

  • Berufliche Verwertbarkeit im Rahmen sog. Schnittstellen-Funktionen als Mittler zwischen den juristischen Berufsträgern einerseits und den Adressaten einer Rechtsdienstleistung andererseits: Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich betrifft dies entweder die qualifizierte Zuarbeit oder Antragstellung und Antragsbearbeitung oder aber die Erteilung qualifizierter Aufträge oder auch die eigenständige Durchführung von Schulungen.

Schnittstellenfunktion

Aktuelles

Hier haben wir aktuelle Verfahren und Entscheidungen oberster Gerichte und Gesetzgebungsverfahren des Bundes für Sie verlinkt. Die Links führen Sie direkt zu den jeweiligen Gerichten / Institutionen. Es sind jeweils die letzten 10 im jeweiligen Newsfeed veröffentlichten Einträge aufgeführt. Es handelt sich also nicht um vollständige Listen!

curia.europa.eu

Bundesverfassungsgericht aktuell

BGH-Pressemitteilungen

Das Bundesarbeitsgericht - Presse

Der oberste Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit

Bundessozialgericht

  • Witwenrente nach Mord im Krankenhaus ohne Verjährungsgrenzen?

    Darf sich die Berufsgenossenschaft nach der Ermordung von Patienten im Krankenhaus auf die Verjährung von Hinterbliebenenleistungen berufen? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 16/23 R).

  • Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente?

    Muss eine Krankenkasse den Familienangehörigen ihres Mitglieds als Familien-versicherten aufnehmen, wenn der Familienangehörige seine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nimmt und damit in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreitet? Darüber beabsichtigt der 6a. Senat des Bundessozialgerichts am 10. Dezember 2025 um 10:00 Uhr zu entscheiden (Aktenzeichen B 6a/12 KR 14/24 R).

  • Höhe des Arbeitslosengeldes II 2022 verfassungsgemäß

    Der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat heute in drei Verfahren (B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R) entschieden, dass die Höhe der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor. Der Senat hat daher die Verfahren nicht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sind mit ihren Revisionen ohne Erfolg geblieben.

  • Sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von EU-Rentenbeziehern in Deutschland gesetzlich rentenversichert?

    Wer in Deutschland nicht erwerbsmäßig einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung pflegt, wird dafür rentenrechtlich abgesichert. Die Pflegekasse zahlt unter weiteren Voraussetzungen für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der 10. Senat des Bundessozialgerichts wird am 11. Dezember 2025 entscheiden, ob diese Absicherung auch dann greift, wenn der Gepflegte nur im europäischen Ausland sozialversichert ist. Aufgrund europarechtlicher Vorschriften erhält er in diesen Fällen lediglich Sachleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung (Aktenzeichen B 10/12 R 4/23 R).

  • Kraftfahrzeughilfe - Wert alter Autos wird auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet

    Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte (Aktenzeichen B 5 R 11/24 R).

  • Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig

    Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten - anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. November 2025 entschieden, dass dies nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (Aktenzeichen B 5 R 9/24 R).

  • Kraftfahrzeughilfe - Wird der Verkehrswert eines kreditfinanzierten, noch nicht abbezahlten Altwagens angerechnet?

    Behinderte Menschen können zur Aufnahme oder Ausübung einer Arbeit finanzielle Hilfe für den Kauf eines Autos erhalten. Diese sogenannte Kraftfahrzeughilfe soll sicherstellen, dass Betroffene ihren Arbeitsplatz erreichen können. Vom Förderbetrag wird jedoch der Verkehrswert des Altwagens abgezogen. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird am 27. November 2025 entscheiden, ob dieser Abzug auch dann erfolgt, wenn das alte Auto mit einem Kredit finanziert wurde und wegen der erfolgten Sicherungsübereignung noch im Eigentum der finanzierenden Bank stand (Aktenzeichen B 5 R 11/24 R).

  • Ist die Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente verfassungswidrig?

    Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehegatten, anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird in seiner Sitzung am 27. November 2025 im Jacob-Grimm-Saal ab 11.00 Uhr darüber zu entscheiden haben, ob dies gegen Verfassungsrecht verstößt (Aktenzeichen B 5 R 9/24 R).

  • Preissteigerungen in der Corona-Pandemie und nach Beginn des Ukraine-Kriegs - War die Höhe des Arbeitslosengeldes II 2022 verfassungsgemäß?

    Hierüber beabsichtigt der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 2. Dezember 2025 in drei Verfahren zu entscheiden (Aktenzeichen B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R).

  • Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen

    Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat dies am 13. November 2025 in zwei Verfahren entschieden und den Revisionen der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund statt gegeben (Aktenzeichen B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

BFH-Entscheidungen

Aktuelle V-Entscheidungen

  • III R 20/23

    Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft

  • V B 70/24

    Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf Terminverlegung; Überprüfung durch den BFH

  • VIII S 16/25

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO

  • V B 6/24

    Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids

  • IX B 121/24

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Verfahrensfehler

  • IV R 31/23

    Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

  • VIII R 30/23

    Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

  • IV R 9/24

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 25.09.2025 IV R 31/23 - Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

  • IX R 4/24

    Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

  • X R 19/22

    Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale

Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Recht; Verbraucherschutz

RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Recht; Verbraucherschutz

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

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Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

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Wendalinus-Str. 2
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Tel. 06851-9742715

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