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Bundessozialgericht (BSG)

  • Neuer Richter am Bundessozialgericht Dr. Markos Uyanik

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist Dr. Markos Uyanik zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.

  • Verwaltungsleiterin Jutta Diehl in den Ruhestand verabschiedet

    Die Verwaltungsleiterin des Bundessozialgerichts, Regierungsdirektorin Jutta Diehl, tritt mit Ablauf des Monats Juni 2024 in den Ruhestand.

  • Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze in den Ruhestand getreten

    Mit Ablauf des 30. Juni 2024 ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

  • Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

    Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).

  • Arbeitsunfall bei Grippeimpfung im Betrieb?

    Steht ein Krankenhauskoch unter Unfallversicherungsschutz, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt und Jahre später an Fieberschüben leidet? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 um 10 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).

  • 70 Jahre Sozialgerichtsbarkeit - 70 Jahre Bundessozialgericht 56. Richterwoche des Bundessozialgerichts ganz im Zeichen des Jubiläums eröffnet

    Vom 17. bis 19. Juni 2024 findet die 56. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt, die mit ihrem Motto „Geschichte und Rechtsprechung im Spiegel der Zeit“ im Zeichen des 70jährigen Bestehens der Sozialgerichtsbarkeit steht.

  • Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

    Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R).

  • Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert

    Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R).

  • Katerstimmung nach Jubiläumsfeier?

    Sind Aufwendungen für eine betriebliche Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung auch dann beitragspflichtig, wenn sie später pauschal versteuert wurden und das Finanzamt dies akzeptierte? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 23. April 2024 um 10:00 Uhr mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R).

  • Werden Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten diskriminiert?

    Liegt eine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden? Hierüber wird der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 18. April 2024 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R).

  • Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

    Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).

  • Unfallversichert bei Heizkesselexplosion im Homeoffice?

    Steht ein Busunternehmer unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 21. März 2024 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).

  • Dr. Christine Fuchsloch neue Präsidentin des Bundessozialgerichts

    Dr. Christine Fuchsloch, 1964 geboren, studierte Rechtswissenschaften zunächst in Frankfurt am Main, später wechselte sie nach Hamburg in die einstufige Juristenausbildung. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als Rechtsanwältin tätig und promovierte. 1993 begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg.

  • Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber bei akuter Erkrankung zu erstatten

    Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 8 AY 3/23 R) in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 entschieden.

  • Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

    Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

  • Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber?

    Über die Frage, ob die Kosten für die Behandlung in einer psychiatrischen Klinik als Krankheitskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erstatten sind, wird der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 29. Februar 2024 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal zu entscheiden haben (Aktenzeichen B 8 AY 3/23 R).

  • Steuerlicher Verlustvortrag für Witweneinkommen?

    Muss der Rentenversicherungsträger, wenn er das Einkommen einer Witwe auf die Witwenrente anrechnet, einen vom Finanzamt akzeptierten Verlustvortrag aus selbstständiger Tätigkeit in den Vorjahren vom anzurechnenden Einkommen abziehen? Hierüber wird der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 um 10.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

  • Festakt zum Amtswechsel am Bundessozialgericht

    Mit rund 500 geladenen Gästen verabschiedete der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil am 13. Februar 2024 im Rahmen eines Festakts im Kongress Palais der Stadt Kassel den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel in den Ruhestand und begrüßte seine Nachfolgerin, die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch. Sie wird das Amt zum 1. März 2024 übernehmen. Mit ihr steht zum ersten Mal eine Frau an der Spitze des Bundessozialgerichts.

  • Scheidender BSG-Präsident Schlegel fordert sachliche Diskussion im Sozialbereich

    Das Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts am 6. Februar 2024 nahm der Ende Februar 2024 aus dem Amt scheidende Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel erneut zum Anlass, auf die Bedeutung des Sozialstaats und des Sozialrechts hinzuweisen.

  • Das Bundessozialgericht und die Formierung des westdeutschen Sozialstaats - Präsentation des Forschungsprojekts

    Am 15. Januar 2024 wurden im Konferenzzentrum des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ergebnisse des von einem wissenschaftlichen Beirat begleiteten Forschungsprojekts zur Geschichte des Bundessozialgerichts vorgestellt. Untersucht wurde die Zeit von seiner Gründung 1954 bis in die 1970er Jahre. Die im Verlag C. H. Beck veröffentlichte Studie schildert die Rolle des Bundessozialgerichts für die Auslegung von Gesetzen, seinen Einfluss auf Politik und Wissenschaft und das Handeln der Richter zwischen NS-Belastung und demokratischer Neuorientierung.

  • Drei neue Richter am Bundessozialgericht

    Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 sind Dr. Claudia Matthäus, Paul-Gerhard Stäbler und Dr. Andreas Wahl zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden.

  • Kein Kindergeld für sich selbst bei telefonischem Kontakt zur Mutter im Ausland

    Kindergeld für sich selbst können Kinder nur erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennen. Kein Kindergeld beanspruchen kann ein Kind, wenn es gelegentlich mit seiner Mutter im Ausland telefonieren und sich dabei nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen kann. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 14. Dezember 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 KG 1/22 R).

  • Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft

    Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 7 AS 24/22 R).

  • Nullfeststellung auch bei gescheiterter Bedarfsgemeinschaft?

    Der 7. Senat des Bundessozialgerichts wird in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 um 11:30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte „Nullfeststellung“ des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II nach Auflösung einer Bedarfsgemeinschaft möglich ist (Aktenzeichen B 7 AS 24/22 R).

  • Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    Der 10. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 14. Dezember 2023 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Kind Kindergeld für sich selbst beanspruchen kann, weil es den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt (Aktenzeichen B 10 KG 1/22 R).

  • Eine neue Richterin und zwei neue Richter begrüßt, zwei Beförderungen gefeiert und zwei Richter verabschiedet

    Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel verabschiedete im Rahmen eines kleinen Festakts am 6. Dezember 2023 die Richterin am Bundessozialgericht Susanne Hüttmann-Stoll und den Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser offiziell in den Ruhestand.

  • Richter am Bundessozialgericht a.D. Heinrich Stark verstorben

    Am 29. November 2023 ist im Alter von 95 Jahren Richter am Bundessozialgericht a.D. Heinrich Stark verstorben.

  • Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert

    Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).

  • Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser tritt in den Ruhestand

    Zum 1. Dezember 2023 ist Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser in den Ruhestand getreten.

  • Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert?

    Ist ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 um 10 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).

  • Richter am Bundessozialgericht a.D. Detlef Baumann verstorben

    Wie erst jetzt bekannt wurde, ist bereits Ende August der Richter am Bundessozialgericht a.D. Detlef Baumann im Alter von 87 Jahren verstorben.

  • Richter am Bundessozialgericht Dr. Martin Estelmann zum Vorsitzenden Richter ernannt

    Mit Wirkung vom 1. November 2023 ist Dr. Martin Estelmann zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 4./11. Senats, der für das Bürgergeld/die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Arbeitslosenversicherung zuständig ist.

  • „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

    Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegeben (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).

  • Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung

    Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).

  • Ist ein sogenannter „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig?

    Unterliegt ein Zahnarzt, der ohne Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in dem von einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) organisierten Notdienst tätig ist und hierfür nach einem festen Stundensatz vergütet wird, aufgrund abhängiger Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht? Hierüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 24. Oktober 2023 mündlich verhandeln und voraussichtlich eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).

  • Besuch des Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Bundessozialgericht

    Auf Einladung des Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel fand am 28. September 2023 ein Treffen der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts mit dem Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Prof. Dr. Koen Lenaerts statt. Dieser erläuterte die neuere EuGH-Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“) und zu Vorabentscheidungsersuchen und legte die interne Arbeitsweise des EuGH dar.

  • Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern

    Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).

  • Krebs als Berufskrankheit bei Rauchern ausgeschlossen?

    Kann die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 27. September 2023 um 11 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).

  • Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

    Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 7. September 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 2/22 R).

  • Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Entfällt der Anspruch auf Elterngeld Plus, das als Partnerschaftsbonus gewährt wurde, mit dem Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Hierüber wird der 10. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 7. September 2023 um 10 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 10 EG 2/22 R).

  • Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 29. August 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.

  • Andreas Heinz neuer Vizepräsident des Bundessozialgerichts

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 24. August 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ernennungsurkunde. Er folgt in diesem Amt auf Dr. Miriam Meßling, die am 31. März 2023 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt wurde.

  • Jutta Diehl neue Verwaltungsleiterin des Bundessozialgerichts

    Am 1. August 2023 übernimmt die bisherige Stellvertretende Verwaltungsleiterin, Regierungsdirektorin Jutta Diehl, die Leitung der Gerichtsverwaltung des Bundessozialgerichts, die sich aus der Präsidialabteilung, der Zentralabteilung, der Geschäftsstelle, der Abteilung Informationstechnik sowie dem Wissenschaftlichen Dienst mit Bibliothek und Dokumentationsstelle zusammensetzt.

  • Verwaltungsleiter des Bundessozialgerichts Harald Friedrichs verabschiedet

    Zum 31. Juli 2023 beendet der langjährige Leiter der Gerichtsverwaltung des Bundessozialgerichts Harald Friedrichs seinen aktiven Dienst am Bundessozialgericht.

  • Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

    Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute in drei Revisionsverfahren (Aktenzeichen B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R) entschieden.

  • Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen

    Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Arzneimittel, die auf Grundlage einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben. Dies gilt auch für den Einsatz bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten. Unerheblich ist hierbei, ob die negative Bewertung auf einer aussagekräftigen Studienlage beruht, oder der medizinische Nutzen des Arzneimittels wegen methodischer Probleme bei Auswahl und Analyse der vom Hersteller vorgelegten Daten nicht bestätigt werden konnte. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 35/21 R).

  • 55. Richterwoche des Bundessozialgerichts

    Vom 26. bis 28. Juni 2023 fand die 55. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel statt. Die Veranstaltung zählt mit ihren über 300 Teilnehmenden zu einer der größten jährlichen Fortbildungsveranstaltungen für das Sozialrecht und beleuchtet traditionell aktuelle Themen mit sozialrechtlichem Bezug. So widmete sich die Richterwoche in diesem Jahr unter der übergreifenden Frage „Was ist NEU?“ der Einführung des Bürgergelds, Änderungen im Recht der Opferentschädigung und dem Betreuungsrecht.

  • Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen?

    Haben Versicherte bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten Anspruch auf Arzneimittel, obwohl sie im Zulassungsverfahren aufgrund einer negativen Bewertung durch die für Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde für die betreffende Indikation keine Zulassung erhalten haben? Macht es einen Unterschied, ob die Zulassungserweiterung aufgrund einer aussagekräftigen Studienlage abgelehnt wurde, oder weil die vorgelegten Daten wegen methodischer Probleme der Datenauswahl und Datenanalyse den Nutzen nicht bestätigen konnten? Und unter welchen Voraussetzungen können nach der behördlichen Ablehnung gewonnene neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden? Auf diese Grundsatzfragen wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund eines Verfahrens Antworten geben, das am 29. Juni 2023 ab 15 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal verhandelt und entschieden wird (Aktenzeichen B 1 KR 35/21 R).

  • Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig

    Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).

  • Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen

    Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R).

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