Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz-mittel

Der Online-Fernlehrgang „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Ziel ist die Qualifizierung zur eigenständigen Bearbeitung von materiell-rechtlichen Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten.

Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten und Personalsachbearbeiter, Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter sowie Funktionsträger wie Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Der Online-Fernlehrgang „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ ist ein Einzelmodul aus dem IHK-Zertifikatsfernlehrgang Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK).

Lehrgangsziel ist es, den Teilnehmer mit den wichtigsten Regelungen aus dem technischen und gesundheitlichen Arbeitsschutz, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz bekannt zu machen.

Der Lehrgang soll den Teilnehmer dazu befähigen,

  • einfache Rechtsprobleme aus dem Arbeitsschutzrecht und dem Arbeitssicherheitsrecht selbst zu lösen,

  • bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,

  • das Fachvokabular aus dem Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht zu verstehen

und so etwa in der Rolle des Arbeitgebers, Personalleiters oder Personalsachbearbeiters typische Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten selbst zu lösen oder in der Rolle eines Betriebsratsmitglieds oder Gewerkschaftsfunktionärs die Einhaltung von Arbeitsgeberpflichten überwachen und rechtlich fundiert argumentieren zu können.

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter, darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter, Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte sowie sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Zur Zielgruppe gehören an sich nur Nichtjuristen. Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen (sog. Volljuristen) eignet sich der Lehrgang aber durchaus als Kurs zum beruflichen Wiedereinstieg nach längerer beruflicher Pause oder zur schnellen Einarbeitung in die genannten Gesetze.

Voraussetzungen und Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt.

Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlerer Reife (Realschulabschluss) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.

Nach vorheriger Beratung können Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, dennoch teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Berufserfahrung oder Weiterbildung die Gewähr dafür bieten, das Lehrgangsziel zu erreichen.

Das Lehrmaterial besteht aus 3 Unterrichtsskripten / Modulen. Der Gesamtumfang beträgt ca. 148 Seiten (brutto). Je Skript / Modul ist ein Online-Test enthalten, der als Lernkontrolle dient. Am Ende steht die Erfolgskontrolle durch die Teilnahme an einer Online-Prüfung. Klausuren und Prüfung bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben und Lückentexten.

Das Lehrmaterial besteht aus 3 Unterrichtsskripten. Der Gesamtumfang beträgt ca. 148 Seiten (brutto). Jedes Skript außer das erste enthält eine Einsendeklausur.

Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Grundlagen im Recht:

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragestellungen; Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz:

Arbeitsschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich, System und Rechtsquellen des Arbeitsschutzes; Pflichten des Arbeitgebers (Grundpflichten, allgemeine Grundsätze, einzelne Pflichten); Pflichten und Rechte (Vorschlags- und Beschwerderecht) der Arbeitnehmer, Verwaltungsverfahren (zuständige Behörden und deren Befugnisse, Verfahren, Straf- und Bußgeldvorschriften).

Arbeitssicherheitsgesetz: Zweck und Normadressaten; Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Gemeinsame Regelungen für die Arbeitsweise der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitsgrundsätze, Arbeitsschutzausschuss, Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeiten).

Regeldauer: Der Online-Fernlehrgang hat eine Dauer von ca. 33 (Zeit-) Stunden. Die Regeldauer des Lehrgangs bezieht sich auf einen wöchentlichen Zeiteinsatz von ca. 6 Stunden und beträgt damit 2 Monate.

Sie sind jedoch in der zeitlichen Gestaltung völlig frei und können z. B. durch einen wöchentlichen Mehraufwand den Lehrgang entsprechend schneller abschließen.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Regeldauer hinaus hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post oder Mail. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. In der Regel erhalten Sie noch am Tag der Anmeldung, spätestens am Folgetag eine Anmeldebestätigung mit den weiteren Informationen zum Ablauf.

Rechtszeitig zum Beginn Ihres Lehrgangs erhalten Sie per Mail die Zugangsdaten zur Lernplattform und haben damit Zugriff auf eine Lehrgangsanleitung und das Unterrichtsmaterial. Über ein lehrgangsspezifisches Forum können Sie den Kontakt zu anderen Teilnehmenden suchen.

Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung. Alle Gesetzestexte sind im Internet unter gesetze-im-internet.de frei zuglänglich und für den Lehrgang nicht extra gekauft werden.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch und lösen am Ende eines jeden Skriptes den zugehörigen Online-Test mit Multiple-Choice-Fragen und Lückentexten. Sie können ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Online-Tests können beliebig oft wiederholt werden und eignen sich damit auch zur Wiederholung und Vorbereitung der abschließenden Online-Prüfung.

Zum Abschluss nehmen Sie selbstständig an einer für Sie bereitgestellten Online-Prüfung teil. Diese kann bei Nichtbestehen 2 mal wiederholt werden. Bei Erfolg erhalten Sie ein institutsinternes Zertifikat, auf dem Ihr Weiterbildungserfolg dokumentiert ist.

Online-Tests und Online-Prüfung können von Ihnen individuell gestartet werden. Es gibt also keine festen Termine oder Fristen. Bedingung ist lediglich, dass Sie die zugehörigen Module zuvor durchgearbeitet haben. Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden.

Die erfolgreiche Teilnahme wird über die Online-Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen und Lückentexten festgestellt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der Aufgaben zutreffend gelöst wurden.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung 2 mal wiederholt werden.

Der Lehrgang ist umsatzsteuerbefreit und kostet 500,00 €.

Die Summe ist zahlbar in 4 monatlichen Raten zu je 125,00 €, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines institutsinternen Zeugnisses, das die erreichte Gesamtnote enthält, dokumentiert.

Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine institutsinterne Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen.

Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Betriebsräte, Mitarbeiter von Gewerkschaften und Arbeitsvermittler sind nach der Teilnahme in der Lage, die genannten Gesetze selbstständig in der Praxis anzuwenden, rechtlich zu argumentieren und entsprechende Fälle, Anträge, Fragen oder Entscheidungen eigenständig zu überprüfen.

Extreme Praxisrelevanz, direkte Verwertbarkeit des erworbenen Wissens in der Praxis der Personalsachbearbeitung und leichte Verständlichkeit auch für Nichtjuristen zeichnen diesen Lehrgang aus.

Für Informationen zur beruflichen Verwertbarkeit unserer Fernlehrgänge im Rahmen des seit dem 01.07.2008 geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes klicken Sie bitte hier.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgefüllt und uns übersandt werden (postalisch, Fax oder per E-Mail). Es ist möglich, im Anmeldeformular als Rechnungsempfänger eine andere Person, z. B. einen Arbeitgeber, einzutragen.

Für Arbeitgeber und Unternehmen, die einzelne Mitarbeiter oder Gruppen anmelden möchten, stellen wir ein eigenes Unternehmensanmeldeformular zur Verfügung.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

E-Mail

Kontaktmöglichkeiten


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Wendalinus-Str. 2
66606 St. Wendel
Tel. 06851-9742715

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