Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht

RVG-mittel

Der Lehrgang „Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht“ dient der Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im Recht der Anwaltsvergütung. Er eignet sich zur erstmaligen Einarbeitung, zur Vertiefung und zur Wiederholung oder Auffrischung vorhandener Kenntnisse etwa nach längerer beruflicher Pause. Der Lehrgang befähigt zur Erstellung oder Überprüfung anwaltlicher Vergütungsrechnungen und zur Stellung sachgemäßer Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren.

Er ist konzipiert für Rechtsanwaltsfachangestellte und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien, Abrechnungsunternehmen und Behörden sowie für Kanzleigründer.

Der Lehrgang "Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht"ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 4 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im Recht der Anwaltsvergütung, das den Teilnehmer dazu befähigt,

  • anwaltliche Honorarrechnungen selbständig erstellen,

  • anwaltliche Honorarrechnungen selbständig überprüfen,

  • ggfls. geeignete Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren stellen,

  • Fälligkeit, Verjährung und Verzinsung anwaltlicher Honorarforderungen bestimmen,

  • in einfachen Fällen erste Kostenprognosen für einen Rechtsstreit stellen und

  • das Fachvokabular aus dem anwaltlichen Vergütungsrecht verstehen zu können.

Die Bildungsmaßnahme zielt zunächst ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld die Erstellung von anwaltlichen Vergütungsrechnungen zählt und die auf die Kenntnis der Normen aus dem RVG angewiesen sind.

Hierzu gehören insbesondere Rechtsanwaltsfachangestellte in Anwaltskanzleien, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse - z.B. nach einer beruflichen Pause - aktualisieren oder auffrischen möchten. Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch alle anderen nichtanwaltlichen Mitarbeiter in einer Kanzlei, die nicht über eine Rechtsanwaltsfachangestelltenausbildung verfügen, so z.B. Bürokaufleute, mitarbeitende Familienangehörige oder sonstige Quereinsteiger, die in der Vergütungsabrechnung eingesetzt werden sollen.

Schließlich gehören zur Zielgruppe Personen, die anwaltliche Vergütungsrechnungen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, so z.B. Kostenbeamte in der Justiz, Mitarbeiter in anwaltlichen Verrechnungsstellen, Sachbearbeiter bei Rechtsschutzversicherern oder Inkassosachbearbeiter.

Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen eignet sich der Lehrgang zur Vorbereitung einer Kanzleigründung.

Voraussetzungen:

Die Teilnehmenden müssen mindestens über den mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) und zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem rechtlich qualifizierenden Ausbildungsberuf (Rechtsanwaltsfachangestellte, Notariatsfachangestellte, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte) verfügen. Daneben erfüllen auch Absolventen von Fachhochschul- oder Hochschulstudiengängen mit dem Schwerpunkt „Recht“ die Zulassungsvoraussetzungen.

In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden (insoweit ist mit einem höheren wöchentlichen Bearbeitungsaufwand zu rechnen). Hierzu gehören z. B. Personen, die die vorgenannten Ausbildungen oder Studiengänge begonnen, aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben.

Das Lehrmaterial besteht aus 4 Modulen / Skripten und 3 Einsendeklausuren. Der Gesamtumfang beträgt ca. 400 Seiten (brutto). Einen Überblick über die Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Darstellung.

Modul / Skript 1: Grundlagen im Recht: Modul 1 stellt eine allgemeine Einführung in das Recht dar. Teilnehmer ohne rechtliche Vorkenntnisse werden hier mit wesentlichen Grundbegriffen, einem Überblick über das Recht als solches und mit grundlegenden Rechtsanwendungstechniken vertraut gemacht. Ziel ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die nachfolgenden Unterrichtsskripte zu verstehen.

Modul / Skript RVG I: Aufbau und Inhalt der Honorarrechnung; Arten von Gebühren; Bestimmung der Gebührenhöhe; Gegenstandswertermittlung; Vergütungsvereinbarung; Auslagen; Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen.

Modul / Skript RVG II: Teil 3 VV RVG: Vergütung in Zivilsachen einschließlich Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Familiensachen; Vergütung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vergütung in den besonderen Gerichtsbarkeiten, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit. Vergütung nach Teil 6 VV RVG.

Modul / Skript 4: Fallrepetitorium: Modul 4 beinhaltet ein Fallrepetitorium. Damit soll der Stoff der Module 2 und 3 anhand von praktischen Fällen mit konkreten Handlungsanweisungen eingeübt werden. Die Handlungsanweisungen bestehen in der Regel in der Aufforderung, eine Rechnung für einen Fall ganz oder in Teilen zu erstellen, können aber auch darauf abzielen, Rechnungen zu prüfen oder Kostenfestsetzungsanträge zu stellen.

Regeldauer: Die Regeldauer des Fernlehrgangs beträgt 4 Monate bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von ca. 8 Stunden. Durch Mehraufwand oder Vorkenntnisse kann sich die tatsächliche Dauer individuell verkürzen. Im Durchschnitt ist mit einer Gesamtstundenzahl von ca. 133 (Zeit-) Stunden zu rechnen.

Höchstdauer: Die Regeldauer kann um bis zu 2 Monate überschritten werden. Nach Erreichen der Höchstdauer endet die Betreuungsleistung.

Eine Verlängerung der Betreuungsleistung über die Höchstdauer hinaus kann im Einzelfall aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zustande kommen.

Zur Anmeldung übersenden Sie uns das Anmeldeformular bitte per Post. Beginnen können Sie zu jedem gewünschten Termin - auch noch während des laufenden Monats. Wenige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Sie erhalten zu Beginn des Lehrgangs das Unterrichtsmaterial und eine Anleitung. Das Lehrgangsmaterial ist aus sich heraus verständlich, Sie benötigen bis auf die Gesetzestexte keine weiteren Bücher. Eine Liste mit den benötigten Gesetzestexten befindet sich bei der Anleitung.

Sodann arbeiten Sie das Unterrichtsmaterial durch. Zusätzlich zu den Skripten RVG I und RVG II bearbeiten Sie parallel die entsprechenden Fälle im Skript Fallrepetitorium. Nach der Bearbeitung des Skripts RVG I lösen Sie die erste Einsendeklausur. Nach der Bearbeitung des Skripts RVG II lösen Sie die zweite und dritte Einsendeklausur. Für die Übersendung der Einsendeklausuren sind keine Termine zu beachten. Sie können also ganz entspannt und nach ihrem individuellen Lernfortschritt ohne Zeitdruck vorgehen. Die Einsendeklausuren erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen mit persönlichen Korrekturanmerkungen und einer Bewertung zurück.

Bei inhaltlichen Fragen können Sie sich jederzeit per Telefon, Post oder Mail an uns wenden. Im Lernzentrum ist außerdem ein Forum für die Teilnehmer eingerichtet.

Der Lehrgang endet mit einer beaufsichtigten, institutsinternen schriftlichen Prüfung. Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn hierbei mindestens die Notenstufe „ausreichend“ vergeben wird.

Die Prüfungsklausur ist genauso aufgebaut wie die Einsendeklausuren, so dass Sie durch den Lehrgang optimal hierauf vorbereitet werden. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt am Sitz des Unternehmens in St. Wendel (Saarland). Die Prüfung findet an einem Sammeltermin statt, der jeweils an einem Samstag im Februar, Juni und Oktober von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten wird. Ihr voraussichtlicher Prüfungstermin wird Ihnen mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Ca. 4 Wochen vor dem Termin erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten und einer Wegbeschreibung. Können Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, kann diese verschoben werden.

Bei einem Verzicht auf die Prüfung kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Der Lehrgang kostet 1.100,00 €*.

Die Summe ist zahlbar in 10 monatlichen Raten, beginnend ab Lehrgangsbeginn.

Bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) wird ein Nachlass von 5 % gewährt. Der Gruppennachlass ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

Der Preis beinhaltet das gesamte Lehrmaterial, das in Form von PDF-Dateien zur Verfügung gestellt wird. Die Dateien können gespeichert und ausgedruckt werden.

Optional kann das Lehrmaterial zusätzlich in Papierform als Ordner übersandt werden. Der Preis für den Ordner beträgt 150,00 €.

Zusätzlich fallen ca. 20,00 - 30,00 € für die Gesetzestexte an. Diese muss sich der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst beschaffen.

*Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 UStG.

Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Übersendung eines Zeugnisses dokumentiert. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung über die in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen. Bei einem Verzicht auf die Prüfung kann eine Teilnahmebescheinigung mit den in den Einsendeklausuren erreichten Bewertungen ausgestellt werden.

Der Fachreferent / die Fachreferentin für Rechtsanwaltsvergütungsrecht kann nach erfolgreichem Abschluss anwaltliche Vergütungsrechnungen erstellen, geeignete Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren stellen oder anwaltliche Honorarrechnungen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Der Lehrgang unterstützt die Teilnehmenden bei den folgenden Tätigkeiten:

  • Gegenstandswert- und Streitwertberechnung.

  • Abrechnung außergerichtlicher anwaltlicher Leistungen.

  • Abrechnung anwaltlicher Leistungen in Zivilsachen.

  • Abrechnung anwaltlicher Leistungen im Mahnverfahren.

  • Abrechnung anwaltlicher Leistungen in der Zwangsvollstreckung.

  • Abrechnung anwaltlicher Leistungen im Straf- und Bußgeldverfahren.

  • Abrechnung anwaltlicher Leistungen in der besonderen Gerichtsbarkeit.

  • Überprüfung von Honorarrechnungen.

  • Bestimmung von Fälligkeit, Verjährung und Verzinsung anwaltlicher Honorarforderungen.

Hieraus leiten sich für den Fachreferenten für Rechtsanwaltsvergütungsrecht beispielhaft folgende Perspektiven ab:

Als Mitarbeiter/in in einer Rechtsanwaltskanzlei erstellt der Fachreferent für Rechtsanwaltsvergütungsrecht wie ein Rechtsanwaltsfachangestellter oder eine Rechtsanwaltsfachangestellte selbständig Honorarabrechnungen, kann sich in entsprechende Gesetzesänderungen selbständig einarbeiten und Wissenslücken mit Hilfe von Fachliteratur schließen und unbekannte Fallgestaltungen mit Hilfe seines fundierten Basiswissens im RVG und geeigneten Kommentaren eigenverantwortlich lösen. Er kann den Fälligkeitszeitpunkt bestimmen und Vorschüsse anfordern und später verrechnen. Er entlastet so die Rechtsanwaltsfachangestellten der Kanzlei oder übernimmt die Rechnungsstellung als Ganzes.

Als Rechtsanwaltsfachangestellter vertieft der Fachreferent durch die Absolvierung des Lehrgangs seine in der Ausbildung erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten in Abrechnungsangelegenheiten oder frischt diese nach längerer beruflicher Pause oder anderweitiger Verwendung in größeren Kanzleien wieder auf.

Als Mitarbeiter eines Unternehmens, das Abrechnungsdienstleistungen für Rechtsanwälte erbringt, kann der Fachreferent anwaltliche Honorarrechnungen lesen, verstehen, prüfen und auf entsprechende Einwendungen des Honorarschuldners reagieren. Er kann erkennen, wann Verjährung droht und welche Verzinsung anfällt.

Als Mitarbeiter einer Abteilung für Rechtsschutzversicherungen eines Versicherungsunternehmens kann der Fachreferent die Schlüssigkeit und Korrektheit einer Rechnung prüfen und somit selbständig entscheiden, ob diese der Höhe nach gerechtfertigt ist. Er kann ggfls. eine Verjährung erkennen und Zinsansprüche bewerten.

Als mitarbeitender Familienangehöriger eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin können Lehrgangsabsolventen Abrechnungen vorbereiten oder selbständig übernehmen. Durch Belegung weiterer ZAR-Lehrgänge können darüber hinaus auch andere materiell-rechtliche Arbeiten oder die Vollstreckung übernommen werden.

Als angehender Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in der Gründungsphase einer eigenen Kanzlei erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin wertvolle Tipps für die Gestaltung rechnungsspezifischer Arbeitsabläufe in der Kanzlei, damit bestmöglich auf eine fortlaufende Liquidität –etwa durch das systematische Einfordern von Vorschüssen und fälligen Rechnungen- hingearbeitet werden kann. Insbesondere erhält der Rechtsanwalt die Fähigkeit, zu erkennen, welche Tätigkeiten gebührenrechtlich interessant sind und welche Tätigkeit kaum bis gar nicht vergütet werden und daher entweder vermieden oder finanziell durch eine Vergütungsvereinbarung abgesichert werden müssen.

Als Angestellter oder Beamter im Jusitzdienst vertieft der Fachreferent seine Kenntnisse im Rechtsanwaltsvergütungsrecht oder frischt diese etwa nach längerer beruflicher Abwesenheit oder anderweitiger Verwendung auf.

Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, der Beginn kann individuell auch während eines laufenden Monats gewählt werden.

Zur Anmeldung muss das Anmeldeformular (Fernunterrichtsvertrag) ausgefüllt und uns übersandt werden (postalisch, Fax oder per E-Mail). Es ist möglich, im Anmeldeformular als Rechnungsempfänger eine andere Person, z. B. einen Arbeitgeber, einzutragen.

Für Arbeitgeber und Unternehmen, die einzelne Mitarbeiter oder Gruppen anmelden möchten, stellen wir ein eigenes Unternehmensanmeldeformular zur Verfügung.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und eine Rechnung sowie weitere Informationen zu Ablauf.

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

E-Mail

Kontaktmöglichkeiten


ZAR
Wendalinus-Str. 2
66606 St. Wendel
Tel. 06851-9742715

Weitere Informationen


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