ZAR-Schriftzug-Logo-transparent

Staatlich zugelassene, juristische Fernlehrgänge für Nichtjuristen.

ZAR Web

Hier geht`s direkt zu unseren Fernlehrgängen. Wählen Sie aus:


Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)

Inhalt: Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.200,- €.

Spezialgesetze-Arbeitsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Soziale und technische Arbeitsschutzgesetze, arbeitsrechtlich relevantes Sozial- und Steuerrecht.
Dauer: 8 Monate.
Preis: ab 1.250,- €.

Rechtsassistent-mittel-quadratisch

Rechtsassistent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Rechtsreferent-mittel-quadratisch

Rechtsreferent/in (IHK)

Fachübergreifender Lehrgang mit Strafrecht, Zivilrecht einschließlich Arbeitsrecht und Öffentlichem Recht.
Dauer: 18 Monate.
Preis: ab 2.000,- €.

Insolvenzrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht

Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Wirtschaftsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Versicherungsvertragsrecht (IHK)

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Arbeitsschutz-mittel-quadratisch

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.
Dauer: 2 Monate.
Preis: ab 500,- €.

Arbeitszeit-mittel-quadratisch

Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung und Urlaub

Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz.
Dauer: 3 Monate.
Preis: 550,- €.

RVG-mittel-quadratisch

Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht

Rechtsanwaltsvergütungsrecht.
Dauer: 4 Monate.
Preis: ab 1.100,- €.

Kommunalrechtsassistent-mittel-quadratisch

Kommunalrechtsassistent/in

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Baurecht und Polizei- und Ordnungsrecht.
Dauer: 3 Monate.
Preis: ab 400,- €.

Mutterschutz-mittel-quadratisch

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld im Arbeitsrecht.
Dauer: 2 Monate.
Preis: 500,- €.

Versicherungsvertragsrecht-mittel-quadratisch

Versicherungsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht und darauf aufbauend Versicherungsvertragsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.

Wirtschaftsrecht-mittel-quadratisch

Wirtschaftsrechtsassistent/in

Allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Dauer: 6 Monate.
Preis: ab 800,- €.


Ziele und Perspektiven

Alle von uns angebotenen Fernlehrgänge haben - bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgebiete - die nachfolgend genannten Ziele. Diese können mit unseren Weiterbildungen außerhalb eines juristischen Vollzeitstudiums an einer Hochschule verfolgt werden:

  • Erlernen des juristischen Fachvokabulars.

  • Basiswissen im jeweiligen Rechtsgebiet.

  • Erlernen der juristischen Arbeits- und Denkweise.

  • Berufliche Verwertbarkeit im Rahmen sog. Schnittstellen-Funktionen als Mittler zwischen den juristischen Berufsträgern einerseits und den Adressaten einer Rechtsdienstleistung andererseits: Je nach Aufgaben- und Tätigkeitsbereich betrifft dies entweder die qualifizierte Zuarbeit oder Antragstellung und Antragsbearbeitung oder aber die Erteilung qualifizierter Aufträge oder auch die eigenständige Durchführung von Schulungen.

Schnittstellenfunktion

Aktuelles

Hier haben wir aktuelle Verfahren und Entscheidungen oberster Gerichte und Gesetzgebungsverfahren des Bundes für Sie verlinkt. Die Links führen Sie direkt zu den jeweiligen Gerichten / Institutionen. Es sind jeweils die letzten 10 im jeweiligen Newsfeed veröffentlichten Einträge aufgeführt. Es handelt sich also nicht um vollständige Listen!

curia.europa.eu

Bundesverfassungsgericht aktuell

BGH-Pressemitteilungen

Alle Pressemitteilungen aus dem Jahre 2025

Das Bundesarbeitsgericht - Presse

Der oberste Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit

Bundessozialgericht

  • Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen

    Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat dies am 13. November 2025 in zwei Verfahren entschieden und den Revisionen der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund statt gegeben (Aktenzeichen B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

  • Gesetzlicher Mindestlohn - Erfüllung durch Firmenwagen?

    Muss ein Arbeitgeber zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch noch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 13. November 2025 in zwei Verfahren um 11:45 Uhr und 13:00 Uhr mündlich verhandeln und Entscheidungen verkünden (Aktenzeichen B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

  • Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein

    Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 12/23 R).

  • Wettkandidat bei „Wetten, dass ..“ unfallversichert?

    Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 24. September 2025 um 13.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 12/23 R).

  • Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bieresborn zum Vorsitzenden Richter ernannt

    Mit Wirkung zum 25. Juli 2025 ist der Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Dirk Bieresborn zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.

  • Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Flint zum Vorsitzenden Richter ernannt

    Mit Wirkung zum 25. Juli 2025 ist der Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Thomas Flint zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.

  • Kein Zuschlag zur Rente bei Wohnsitz im EU-Ausland europarechtswidrig?

    Verstößt es gegen die europäische Niederlassungsfreiheit, wenn dem Bezieher einer gesetzlichen Rente ein Zuschlag zur Rente ganz oder zum Teil mit der Begründung verweigert wird, die an seinem Wohnsitz im EU-Ausland bestehende Pflichtkrankenversicherung berechne ihre Beiträge nicht nach der Höhe der Rente, sondern erhebe eine Kopfpauschale? Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat hierzu am 22. Juli 2025 dem Europäischen Gerichtshof entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Aktenzeichen B 12 R 4/24 R).

  • Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Kassel

    Die Präsidentinnen und Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts trafen auf Einladung der Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch vom 8. bis 10. Juli 2025 zu ihrem jährlichen Arbeitstreffen zusammen.

  • Bundesjustiz standardisiert ihren IT-Betrieb

    Am 9. Juli 2025 haben die Präsidentinnen und Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundespatentgerichts und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eine Vereinbarung über die Standardisierung ihres IT-Betriebs mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) unterzeichnet.

  • 57. Richterwoche des Bundessozialgerichts

    Vor rund 350 geladenen Gästen eröffnete die Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch die 57. Richterwoche des Bundessozialgerichts.

BFH-Entscheidungen

Aktuelle V-Entscheidungen

  • II B 47/25 (AdV)

    Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing

  • II B 5/25 (AdV)

    Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags

  • VI R 6/23

    Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs.  2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist

  • III R 23/23

    Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt

  • IV R 23/23

    Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

  • VII R 36/22

    Zollwert - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen

  • X R 1/24

    Besteuerung deutscher Rentner in Portugal - Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal

  • X R 23-24/21

    Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden

  • X B 31, 32/25

    Teilweise nicht mit Gründen versehene Entscheidung

Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Recht; Verbraucherschutz

RSS-Dienst des Deutschen Bundestages: Recht; Verbraucherschutz

  • IHKSaarland
    IHK Kooperationspartner

ZAR
Zentrum für Aus- und Fortbildung im Recht

Tel.: 0 68 51 - 974 27 15
Mo-Fr von 9-12 u. 14-16 Uhr

E-Mail

Kontaktmöglichkeiten


ZAR
Wendalinus-Str. 2
66606 St. Wendel
Tel. 06851-9742715

Weitere Informationen


Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Beim Besuch unserer Website sowie durch die Nutzung unserer Dienste (Mailformulare, Newsletter) werden ggfls. Daten gespeichert. Die Nutzung gilt als Einverständniserklärung. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.